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Freilaufenlassen/Mitführen von Hunden in den Naturbädern verboten

Die Naturbäder Höllohe und Saltendorf bieten für alle Besucher eine Oase der Ruhe mit ihren Schatten spendenden Bäumen und zur Rast einladenden Bänken. Um die Erholung der Badegäste jedoch nicht zu stören, gibt es für die Naturbäder bestimmte Vorschriften, die einzuhalten sind. Zum Beispiel ist das Freilaufenlassen oder das Mitführen von Hunden auf dem gesamten Freibadgelände beider Naturbäder verboten.  Weitere Vorschriften finden Sie in der Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) vom 16. August 2000

Datum der Veröffentlichung: 26.05.2015

Bayern, Schwandorf, Teublitz

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