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Benachrichtigung über die öffentliche Zustellung

Nach § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz Baden-Württemberg wird durch diese Bekanntmachung Herr Imre Lajos Herpai, zuletzt wohnhaft in 73033 Göppingen, Großeislinger Str. 56, derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt, in Kenntnis gesetzt, dass der Bescheid der Stadtverwaltung Eislingen/Fils, Bürger- und Ordnungsamt, über eine Namensänderung, vom 15.09.2015, Aktenzeichen 31-Ku-072.632, öffentlich zugestellt wird. Der Bescheid kann beim Bürger- und Ordnungsamt Eislingen, Zi. 5, Hauptstr. 61, 73054 Eislingen, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen und abgeholt werden. Nach § 11 Abs. 2 Satz 6 LVwZG gilt der o.g. Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Mit der Zustellung wird die einmonatige Widerspruchsfrist nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

Beitragsverfasser: PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)
Datum der Veröffentlichung: 17.09.2015

Baden-Württemberg, Göppingen, Eislingen

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