Wohnen & Leben / Bauen und Sanieren

BImSchV II droht Kamin-Besitzern: Am 31.12.2020 werden wieder Kamine stillgelegt

Durch die 1.Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) ist vorgegeben, welche Abgaswerte ein Kamin heute noch haben darf. In der inzwischen 2. Stufe dieses Gesetzes wird festgeschrieben, wann welche Anlagen betroffen sind. Am 31. Dezember läuft eine solche Frist aus, ab der alle Kamine, die bis 31.12.1994 errichtet wurden, nicht mehr zulässig sind und stillgelegt werden müssen. Durch diese Maßnahme soll erreicht werden, dass die Umweltbelastung durch CO-Emissionen und Feinstaubbelastung bundes- und europaweit reduziert wird.

Nicht jeder Kamin muss gleich abgerissen werden, obwohl die Technik der neuen Geräte mit integrierten Filtersystemen eine solche Investition sinnvoll erscheinen lässt. Denn was auf der einen Seite gut für die Umwelt ist, ist auf Dauer auch gut für Ihr Portemonnaie: Mit einem Wirkungsgrad von bis zu 89 % bei einem HARK Kaminofen der neuesten Generation wie der HARK 44-5.-Serie ist natürlich auch der Brennstoffbedarf um einiges geringer.

Bei offenen Kaminen besteht die Möglichkeit, sie durch den Einbau einer individuellen Kamin-Kassette zu retten. Dazu kommt der HARK-Fachberater Wolfgang Lucht zu einem unverbindlichen Aufmaß von Kamin und Schornstein und macht einige Fotos. Mit diesen Informationen bekommt der Kaminbesitzer dann ein Angebot für ein „Rund-um-sorglos-Paket“, mit dem der Kamin auf den aktuellen Stand der Technik gebracht und mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt wird (Bild 1 + 2).

Bei Kachelöfen ist das Vorgehen etwas anders: Hier muss der im Kamin verbaute Heizeinsatz (meistens mit einem Nachheizregister ausgestattet) ausgetauscht werden. Im Rahmen eines Gesamt-Pakets wird er entsorgt, die Feuerschutzverkleidung und Verrohrung erneuert und ein neues Nachheizregister verbaut.

Bei Kaminöfen ist der Tausch am einfachsten: Auf Wunsch gibt es auch hier das Service-Paket mit Entsorgung des „alten“, ggfs. Anpassung der Rauchrohrführung/-Anschlüsse und Montage incl. fachgerechtem Anbrennen des neuen Kamins.

Wer also gefordert ist, seinen Kamin überholen zu lassen oder zu ersetzen,  kann über die Hotline einen unverbindlichen Beratungstermin vereinbaren, entweder bei sich zu Hause oder nach Abstimmung in jedem der vielen HARK-Kaminstudios in Deutschland. Wolfgang Lucht konnte in den inzwischen sieben Jahren als HARK-Kamin-Spezialist weit über 1.000 Aufträge realisieren. 100%-ige Kundenzufriedenheit ist sein höchstes Ziel und so wird ein „kleiner“ Ersatzteilauftrag genau so sorgfältig abgewickelt, wie große Kaminanlagen. So wurden seine Kaminprojekte in ganz NRW, am Niederrhein, im Ruhrgebiet, aber auch im Raum Frankfurt und Holland realisiert. Ein hoher Anteil bei seinen Neu-Kunden geht auf Empfehlungen seiner Stammkunden zurück und das motiviert das gesamte Team bei „Feuer im Siebengebirge“, das übrigens glatte 5.0 Sterne, also die beste Google-Bewertung, für sich verbuchen kann!

Beitragsverfasser: HARK-Kamine General-Vertretung "Feuer im Siebengebirge" H. K. Wolfgang Lucht
Weblink: http://www.feuer-im-siebengebirge.de
Datum der Veröffentlichung: 02.06.2020



Verwandte Beiträge

Zur Übersicht
nach oben