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Biotonne ab 1. September an Recyclinghöfen - weiterer Baustein im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises

Landkreis. Die Recyclinghöfe werden ab 1. September weiter verbessert. Der Gesetzgeber verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ein flächendeckendes Sammelsystem für Küchenabfälle einzurichten. Der Landkreis setzt bei der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf die aktive Mitarbeit seiner Bürger. Die Biotonne wird im Bringsystem eingeführt.  Seit kurzem werden über eigene Container an den Recyclinghöfen bereits Hartkunststoffe separat erfasst und einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt (unsere Pressemitteilung vom 30. Juli). Nun kommt in einem weiteren Schritt ab 1. September die Biotonne an die Recyclinghöfe.  Bei einer Sortieranalyse seines Restmülls, die der Landkreis beim renommierten bifa-Umweltinstitut in Augsburg in Auftrag gegeben hatte, war festgestellt worden, dass sich nur 18,1 Prozent organische Abfälle in der Restmülltonne befinden. Dieser niedrige Wert spricht nach Überzeugung der Kreisverwaltung zum einen dafür, dass offensichtlich die Schwandorfer Landkreisbürger mit Lebensmitteln sehr verantwortungsbewusst umgehen und sich die Wegwerfmentalität in diesem Bereich in Grenzen hält. Außerdem hatte der Landkreis in der Vergangenheit seine Bürger stets zur Kompostierung auf dem eigenen Grundstück motiviert.  'An diesem sehr gut funktionierenden System soll auch nicht gerüttelt werden', betont der Pressesprecher des Landkreises, Hans Prechtl. Die Eigenkompostierung wird lediglich ergänzt um die Möglichkeit, die organischen Küchenabfälle an den 24 Recyclinghöfen des Landkreises abzugeben. Mit dieser Lösung können in unserem ländlich strukturierten Landkreis die Bürger auch weiterhin selbst kompostieren, wenn sie dies wollen. Gleichzeitig kommt der Landkreis aber der Verpflichtung durch den Gesetzgeber nach. Auch die Möglichkeit, freiwillig gegen Gebühr von privaten Anbietern eine Biotonne für den eigenen Haushalt zu mieten, bleibt wie bisher erhalten.  Abgabe nur in speziellen Bioabfallbeuteln  Wichtig ist, dass die Abgabe an den Recyclinghöfen nur in Bioabfallbeuteln erfolgt, die der Landkreis seinen Bürgern kostenlos zur Verfügung stellt. Diese Beutel, die mit einem Aufdruck auch für das Personal an den Recyclinghöfen leicht zu identifizieren sind, werden ebenso wie die grauen und blauen Wertstoffsäcke von den Gemeindeverwaltungen ausgegeben. Mit dem Bioabfallbeutel wird sichergestellt, dass nur vollständig kompostierbare und biologisch abbaubare Beutel zum Sammelgut kommen. Außerdem gilt auch hier, dass die Anlieferung nur von privaten Haushalten in haushaltüblichen Mengen erfolgen darf. Die Küchenabfälle werden in einer Kompostieranlage in der Region aufbereitet.  Folgende Abfälle dürfen in die Biotonne am Recyclinghof:  Speisereste, Obst- und Gemüsereste, Salat, Fallobst, Eierschalen, Kaffeefilter, Teebeutel, Schalen von Früchten und Nüssen, Kartoffel- und Zwiebelschalen, sonstige Pflanzenabfälle aus der Wohnung wie z.B. Zimmerpflanzen, Küchenfette oder kompostierbare Einstreu von Kleintieren. Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher eingewickelt werden.  Nicht angenommen werden:  Garten- und Grüngutabfälle wie z.B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden-, und Strauchschnitt, Rinden.  __________________________________________________________________  Landratsamt Schwandorf - Pressestelle - Hans Prechtl 20. August 2015Wackersdorfer Str. 8092421 Schwandorf Telefon 09431/471-350 Telefax 09431/471-110 E-mail: pressestelle@landkreis-schwandorf.de

Datum der Veröffentlichung: 28.08.2015

Bayern, Schwandorf, Teublitz

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