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Calwer Friedhöfe: Wichtige Informationen

Anzeige beim Standesamt

 

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch einen beauftragten Bestattungsunternehmer dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Erforderliche Urkunden

 

Für die Eintragung des Sterbefalls in das Sterbebuch beim Standesamt sollten folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Bei Verheirateten oder verheiratet gewesenen eine Abschrift aus dem Eheregister vom Standesamt des Eheschließungsortes. Das Stammbuch der Familie, das die Eheleute in ihrem Besitz haben, kann auch zur Eintragung des Sterbefalls vorgelegt werden.
  • Aufenthaltsbescheinigung der Einwohnermeldebehörde, als Nachweis des letzten Wohnsitzes. Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsbücher bei diesem Standesamt geführt werden.

Rentenversicherung

 

Der Tod eines Rentenempfängers ist baldmöglichst dem Rentenservice der Deutschen Post oder dem Rentenversicherungsträger zu melden, damit keine Überzahlungen entstehen. Die Witwe oder der Witwer (nicht Waisen) kann beim Rentenservice der Deutschen Post, wenn der(die) Verstorbene bereits eine Rente bezogen hat, eine Vorschusszahlung beantragen. Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen dort vorliegen. Der Vorschuss dient der Überbrückung der Bearbeitungsdauer des Rentenantrags und wird für 3 Monate ausbezahlt. Vom Standesamt erhalten Sie eine gebührenfreie Sterbeurkunde für soziale Angelegenheiten. Der Hinterbliebenenrentenantrag muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden, auch wenn eine Vorschusszahlung beantragt wurde. Dies gilt für Witwen- oder Witwernrenten und für eventuelle Waisenrenten.

Datum der Veröffentlichung: 11.03.2014

Baden-Württemberg, Calw, Calw

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