Feldgeschworene/r für die Gemarkung Katzdorf gesucht

Die Stadt Teublitz sucht eine neue Feldgeschworene/einen neuen Feldgeschworenen für die Gemarkung Katzdorf. Ortskenntnisse für Katzdorf und Umland sind wünschenswert. Aufgabe der Feldgeschworenen ist, bei der Abmarkung der Grundstücke mitzuwirken. Die Feldgeschworenen erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Das Amt der Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt. Die Feldgeschworenen erlangen ihr Amt durch Wahl. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag Deutsche im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist, das 21. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat. Die Feldgeschworenen werden auf Lebenszeit bestellt. Bewerbungen werden bis spätestens Freitag, 20. April 2018 (Ausschlussfrist) an die Stadt Teublitz, Postfach 1164, 93158 Teublitz, erbeten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der Frist eingehende Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Teublitz, 4. April 2018 Stadt Teublitz Maria StegerErste Bürgermeisterin

Datum der Veröffentlichung: 05.04.2018

Bayern, Schwandorf, Teublitz

Verwandte Beiträge

Zur Übersicht
nach oben