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Wertermittlung der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet

Bayern, Schwandorf, Teublitz
Information der Teilnehmergemeinschaft Premberg Im Flurbereinigungsgebiet Premberg wird im Oktober 2015 die Wertermittlung durchgeführt. Bei der Wertermittlung wird der Wert eines jeden einzelnen Grundstückes im Verhältnis zu dem Wert aller Grundstücke im Verfahren bestimmt. Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wird der Tauschwert nach dem Nutzen ermittelt, den jeder Besitzer bei gemeinüblicher Bewirtschaftung erzielen kann. Die natürliche Ertragsfähigkeit hängt unter anderem vom Aufbau des Bodens, seinem Humusgehalt, seiner Durchlüftung und seiner Wasserverfügbarkeit ab. Zur Bestimmung dieser Merkmale werden in gewissen Abständen Bodenproben genommen und weitere Faktoren wie z.B. Hangneigung, Waldschatten und Nässe berücksichtigt. Für Bauflächen bzw. Bauland wird der Wert auf der Grundlage des Verkehrswertes ermittelt. Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks (Bäume, bauliche Anlagen usw.) werden bei Bedarf mit Hilfe anerkannter Sachverständige ermittelt.  Ziel ist es, für jeden Teilnehmer den Wert seiner in das Verfahren eingelegten Grundstücke zu berechnen und anhand des Wertes und der Wünsche des Teilnehmers neue Grundstücke zu bilden und sie dem Teilnehmer als Abfindung zu übereignen. Die Wertermittlung ist zudem Grundlage für die Berechnung der Flurbereinigungskosten, der Geldausgleiche für Mehr- bzw. Minderausweisungen sowie eventueller Geldentschädigungen.  Aus verschiedenen Gründen kann die Bodenschätzung der Finanzverwaltung in der Regel nicht unmittelbar für die Wertermittlung in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz verwendet werden. Daher ist es notwendig, alle Grundstücke im Verfahrensgebiet neu einzuwerten.  Zuständig für die Wertermittlung ist der 'erweiterte' Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Premberg. Dieser setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern sowie deren Stellvertreter und zwei landwirtschaftlichen Sachverständigen zusammen. Die Sachverständigen im Verfahren Premberg sind Josef Höcherl aus Schönsee und Johann Meier aus Niedermurach. Die auswärtigen und neutralen landwirtschaftlichen Sachverständigen wurden aus einer Sachverständigenliste ausgewählt, welche das Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Bauernverband aufgestellt hat.  Die Ergebnisse der Wertermittlung werden den Beteiligten in einer Teilnehmerversammlung erläutert. Anschließend wird die Wertermittlungskarte zur Einsichtnahme zwei Wochen ausgelegt. Die Beteiligten können während dieser Zeit schriftlich Einwendungen gegen die Ergebnisse dem Vorstand vorbringen. Dieser wird jeden Einwand überprüfen und weitere Schritte vorbereiten.   Für die Teilnehmergemeinschaft Premberg Danilo Graupner Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes .............................................................................. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Danilo Graupner Sachgebiet Land- und Dorfentwicklung A1 Falkenberger Str. 4 95643 Tirschenreuth Tel.: 09631 7920-424 Fax: 09631 7920-601 Internet: http://www.landentwicklung-oberpfalz.de E-mail: Danilo.Graupner@ale-opf.bayern.de

Datum der Veröffentlichung: 05.10.2015

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