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Wichtiges beim Klinikaufenthalt

Ein Krankenhausaufenthalt kommt sicher für Sie ungelegen. Er reißt Sie heraus aus dem gewohnten Lebensbereich und ist mit Sorgen für Sie und lhre Angehörigen verbunden. Wir haben volles Verständnis für Ihren Wunsch, möglichst bald wieder nach Hause zu kommen. Deshalb ist die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit das Bestreben aller, die sich hier um Sie kümmern. 

Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, daß mit lhnen viele weitere Kranke gesund werden wollen. Erleichtern Sie deshalb die Bemühungen der einzelnen Kliniken durch Rücksichtnahme auf lhre Mitpatienten.

Nachfolgend einige allgemeine Hinweise, Ratschläge und lnformationen, die für Ihren Aufenthalt in einer Klinik unerläßlich sind und um deren Beachtung und Einhaltung wir Sie bitten möchten.

 

Alte Krankenunterlagen

Sollten Sie noch alte Krankenunterlagen aus früherer ambulanter und stationärer Behandlung zu Hause haben, dann stellen diese lhrer/lhrem behandeln den Ärztin/Arzt nach Möglichkeit vorübergehend zur Verfügung. Besonders wichtig sind dabei Röntgenaufnahmen, Ultraschalluntersuchungen, EKG-Kurven und Laborbefunde.

 

Anamnese

Die genaue Erhebung aller mit lhrer Krankheit zusammenhängenden Einzelheiten sind für deren Erkennung und Behandlung für die/den Ärztin/Arzt von großer Wichtigkeit. Haben Sie deshalb Vertrauen zu lhrer/lhrem Ärztin/Arzt.

 

Anmeldung

Wenn Sie zur stationären Behandlung in das Krankenhaus kommen, melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme an.

 

Arzneimittelversorgung im Krankenhaus

Die meisten Patienten/Patientinnen, die in das Krankenhaus kommen, sind vom Hausarzt auf bestimmte Arzneimittel eingestellt. Bei der Vielzahl von über 100.000 verfügbaren Präparaten kann auch in einer Krankenhausapotheke nicht alles vorrätig sein. Dazu kommt, daß manche Arzneimittel von mehreren Herstellern gleichzeitig angeboten werden. So gibt es eine Vielzahl von Präparaten, die zwar alle die gleichen Substanzen in den gleichen Dosen enthalten, aber in Größe, Farbe und Form sehr unterschiedlich sein können. Stören Sie sich deshalb nicht am möglicherweise anderen Aussehen der lhnen im Krankenhaus verabreichten Medikamente. Sie können sicher sein, daß nur hochwertige und geprüfte Arzneimittel zum Einsatz kommen. Fragen Sie aber unbedingt, wenn Sie Fragen dazu haben!

 

Ärztliche und pflegerische Versorgung

Die/der Stationsärztin/-arzt, die/der Oberärztin/-arzt und der Chefarzt sind unmittelbar für lhre Behandlung verantwortlich. Sie tun sich also selbst den besten Dienst, wenn Sie die ärztlichen Weisungen genau befolgen. Bei der täglichen Visite steht lhnen in erster Linie die/der Stationsärztin/-arzt für medizinische Fragen zur Verfügung. Durch Konsiliartätigkeit ist weiterhin gewährleistet, daß im Bedarfsfall weitere Ärztinnen/Ärzte, die nicht im Krankenhaus beschäftigt sind, zu lhrer Behandlung hinzugezogen werden. 

Über notwendige Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen werden Sie aufgeklärt und um Zustimmung gebeten. lhre Pflege liegt in den Händen den Schwestern und Pflegern. Hierbei ist uns allen die persönliche Betreuung rund um die Uhr ein besonderes Anliegen. Haben Sie Vertrauen zu unseren Stationspflegekräften!

 

Aufklärungsgespräch

Alle Ärztinnen/Ärzte sind verpflichtet, Sie über alle notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen aufzuklären, und zwar so, daß Sie als medizinischer Laie Risiken und mögliche Komplikationen erkennen können. Zum besseren Verständnis erhalten Sie vor jeder Operation einen schriftlichen Aufklärungsbogen, in dem diese ausführlich erklärt wird. Durch lhre Unterschrift erklären Sie sich mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden. 

Bleiben dennoch Fragen ungeklärt, bitten Sie lhre/Ihren Ärztin/Arzt um einen zusätzlichen Gesprächstermin.

 

Aufnahme

Hier sind notwendige Formalitäten zu erledigen. Die Anerkennung der Allge meinen Vertragsbedingungen des Krankenhauses (AVB) bildet die vertragliche Grundlage für lhre stationäre Behandlung. Selbstverständlich können Sie die Aufnahmeformalitäten auch von einem Angehörigen oder Bekannten erledigen lassen. Auch das Verwaltungspersonal hilft lhnen gern dabei.

 

Ausgang

Wenn lhre Genesung soweit fortgeschritten ist, da§ Sie nicht mehr an das Bett gebunden sind, ist nach Absprache mit der/ dem Stationsärztin/-arzt nichts gegen einen Aufenthalt im Freien einzuwenden. Verlassen Sie bitte lhr Zimmer nur in angemessener Bekleidung und unterrichten Sie die Stationspflegekräfte, damit Untersuchungstermine und Visiten mit lhnen abgesprochen werden können.

 

Beurlaubung

Während lhrer stationären Behandlung können Sie nur aus zwingenden Gründen beurlaubt werden. Hierzu ist die vorherige Genehmigung der/des Stationsärztin/-arztes unbedingt erforderlich.

 

Begleitperson

Mitunter ist es möglich in begründeten Fällen eine Begleitperson im Krankenhaus mit aufzunehmen; vor allem bei den kleinen Patienten. Ob solch eine Aufnahme notwendig und medizinisch ratsam ist, entscheidet die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Gegen entsprechenden Kostenersatz ist auch ohne medizinische Notwendigkeit die Mitaufnahme einer Begleitperson in vielen Häusern möglich. Im Bedarfsfall sollten Sie vor Ihrem Klinikaufenthalt nachfragen.

 

Beschwerden

Für Beschwerden aus dem ärztlich-medizinischen Bereich ist der jeweilige Chefarzt der vorhandenen Fachabteilungen zuständig. Für Beschwerden aus dem pflegerischen Bereich wenden Sie sich bitte an die Pflegedienstleitung.

 

Besucher und Besuchszeiten

Zu lhrer Genesung brauchen Sie Kontakte zu lhrer Familie und lhren Freunden ebenso, wie Ruhe und Erholung. Besucher sind deshalb im Krankenhaus tagsüber herzlich willkommen. 

Es ist jedoch ratsam, die Besuchszeiten auf die Nachmittage und frühen Abendstunden zu verlegen, um die Stationsabläufe vormittags nicht zu stören. ln der Regel sind Besuche während der Mittagszeit (ca. von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr) und nach 20.00 Uhr im lnteresse der Patientinnen/Patienten nicht erwünscht. Bei Ihrer Ankunft fragen Sie bitte bei der Aufnahme nach. In der Regel erhalten Sie eine Broschüre oder ein Informationsblatt mit den invdividuellen Regelungen der jeweiligen Klinik.

 

Bettnachbarn

Wenn Sie mit einem oder mehreren Menschen zusammen im Zimmer liegen, ist das wahrscheinlich eine ungewohnte Situation für Sie. Versuchen Sie es mit ein paar demokratischen Regeln. Diejenigen die nicht bettlägerig sind, können sich vielleicht im Besucherraum unterhalten, gelüftet wird z.B. alle zwei Stunden und über Politik wird (vorsichtshalber) nicht geredet. Denken Sie daran, dass es eine Bereicherung für Sie sein kann, mit diesen zunnächst fremden Menschen zu kommunizieren.

 

Bitte der Krankenhausmitarbeiter

Trotz aller Hilfsbereitschaft können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Klinik nicht »Mädchen für alles« sein. Der riesige Arbeitsanfall in einem Krankenhaus erfordert häufig eine rasche Neueinteilung von Aufgaben und Verantwortung. Die Ordnung im Arbeitsablauf muß eingehalten werden, damit nichts versäumt und vergessen wird. Wenn also gelegentlich Notfälle oder Schwerkranke den Vorrang vor Ihren berechtigten Wünschen erhalten müssen, haben Sie bitte Verständnis dafür. Und sollte tatsächlich mal jemand nach langem Dienst kein Lächeln mehr für Sie haben, »verschenken« Sie doch mal eins.

 

Blumen und Pflanzen

Ein Blumengruß schafft Atmosphäre und vermittelt lhnen das Gefühl, nicht allein zu sein. Topfpflanzen gehören aus hygienischen Gründen jedoch nicht in das Patientenzimmer. Blumenvasen erhalten Sie von den Stationspflegekräften.

 

Datenschutz

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Krankenhauses sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Die strengen Bestimmungen und Auflagen des Datenschutzes zwingen dazu, lhre Angaben, Untersuchungsergebnisse und Befunde streng vertraulich zu behandeln. Das heißt, ohne lhre Zustimmung darf dies Dritten gegenüber nicht preisgegeben werden. 

Deshalb werden lhre Angehörigen telefonisch nur sehr zurückhaltend Auskunft über Sie und Ihren Behandlungsverlauf erhalten. Jeder Verstoß gegen die Schweigepflicht ist strafbar. Nur Sie selbst können Ihre/Ihren Ärztin/Arzt von Ihrer/seiner Schweigepflicht entbinden und sie/ihn ermächtigen, Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand zu geben.

 

Einwilligung

ln einigen Fällen - vor allem vor größeren Eingriffen oder Narkosen - wird lhre Einwilligung benötigt. Sie sollte schriftlich erfolgen, solange der Eingriff nicht lebensnotwendig oder medizinisch unvermeidbar ist.

 

Entlassung

Wenn Sie nach dem Urteil der/des behandelnden Krankenhausärztin/-arztes der stationären Behandlung nicht mehr bedürfen, oder wenn Sie es ausdrücklich wünschen, werden Sie entlassen. Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf lhrer Entlassung oder verlassen Sie ohne ärztliche Zustimmung das Krankenhaus, wird für eventuell entstehende Folgen nicht gehaftet.

Bevor Sie das Krankenhaus verlassen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab. Dort erhalten Sie alle notwendigen Bescheinigungen, z. B. auch für lhre/Ihren Hausärztin/arzt. Hinterlegte Wertsachen und Geldbeträge werden lhnen von der Patientenaufnahme gegen Vorlage der Quittung und des Personalausweises wieder ausgehändigt. lm übrigen ist spätestens bei der Entlassung die vom Gesetzgeber beschlossene Patienteneigenbeteiligung an den entstehenden Krankenhauskosten zumeist in der Patientenaufnahme oder in der Telefonzentrale im Eingangsbereich der jeweiligen Klinik zu bezahlen.

 

Fundsachen

Sollten Sie etwas verloren haben oder finden, melden Sie sich bitte bei lhrer/lhrem Stationsschwester/-pfleger.

 

Geld und Wertsachen

Lassen Sie bitte größere Geldbeträge, Schmuck und sonstige Wertgegenstände zu Hause oder geben Sie diese gleich lhren Angehörigen mit. ln Einzelfällen können Wertsachen bei der Krankenhausverwaltung in der Patientenaufnahme zur Verwahrung abgegeben werden. Für den Verlust von nicht hinterlegten Wertsachen und Geldbeträgen kann die jeweilige Klinik keine Haftung übernehmen.

 

Krankenhauseinweisung

Mit Ausnahme der Notaufnahmen benötigt das Krankenhaus eine Krankenhauseinweisung eines(r) niedergelassenen Arztes/ Ärztin. Gleichzeitig bringen Sie bitte lhre Versicherungskarte und lhren Personalausweis oder Paß mit.

 

Kraftfahrzeuge

lhr Auto ist bei einem stationären Aufenthalt am besten zu Hause aufgehoben. Ist dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, steht lhnen bei den meisten Kliniken auf dem Krankenhausgelände ein Parkplatz (meist kostenfrei) zur Verfügung. Für Schäden, die während lhres Krankenhausaufenthaltes am Fahrzeug entstehen, kann die jeweilige Klinik keine Haftung übernehmen.

 

Krankenhauskosten

Wenn Sie als Patient/in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine Kostenübernahmeerklärung mitgebracht haben, ist bereits alles geregelt und Sie brauchen sich nicht weiter um die Bezahlung lhrer Krankenhausrechnung zu kümmern. Die Kostenübernahme wird für Sie beantragt, falls Sie die Kostenübernahmeerklärung nicht direkt mitbringen. Wichtig ist, daß der Nachweis über lhre Krankenversicherung erbracht und der Name lhrer Krankenkasse mitgeteilt wird. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres der/des Patientin/Patienten ist allerdings ein Zuzahlungsbetrag zugunsten der Krankenkasse als Eigenbeteiligung an das Krankenhaus zu entrichten, welche von lhnen am Ende lhres stationären Aufenthaltes in der Patientenaufnahme oder in der Telefonzentrale der jeweiligen Klinik eingezahlt wird. 

Für privatversicherte Patienten/Patientinnen erfolgt die Abrechnung bei Vorlage der MediCard bzw. bei Abtrittserklärung direkt mit lhrer Krankenkasse, ansonsten mit lhnen persönlich.

 

Labor

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des medizinisch-technischen Dienstes kümmern sich z.B. im Labor oder in der Röntgenabteilung, im EKG oder in der Endoskopie um die Vorbereitung und Durchführung technischer Untersuchungsverfahren. Wenn die Untersuchungen auf der Station durchgeführt werden müssen, kann es sein, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie am Krankenbett aufsuchen.

 

Mahlzeiten

Die Mahlzeiten sind auf lhre Behandlung abgestimmt und werden nach den für ein Krankenhaus erforderlichen ärztlichen und ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen zubereitet. 

Die Küchen der jeweiligen Kliniken bieten lhnen eine abwechslungsreiche, schmackhafte und ausgewogene Kost. Fragen Sie das Stationspflegepersonal nach dem Speiseplan. Zumeist wird aber der Wochenspeiseplan git sichtbar ausgehängt. Für die Mahlzeiten sind im Krankenhaus zumeist folgende Zeiten vorgesehen, die sich geringfügig verschieben können: Frühstück ab 07.30 Uhr Mittagessen ab 11.30 Uhr Abendessen ab 17.00 Uhr. 

Die genauen Zeiten »Ihrer Klinik« können Sie zumeist aus einer Broschüre oder aus einem Informationsblatt ersehen.

 

Medizinische Betreuung

Die Behandlung wird grundsätzlich von lhrer Stationsärztin oder lhrem Stationsarzt unter Leitung des Chef- bzw der/des Oberärztin/Oberarztes durchgeführt. Chefarztbehandlung kann als Wahlleistung in Anspruch genommen werden.

 

Mittagsruhe und Nachtruhe

Nutzen Sie die tägliche Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr und lassen Sie auch lhre Mitpatienten diese Zeit ungestört verbringen. Die Nachtruhe beginnt spätestens um 22.00 Uhr und endet um 06.00 Uhr morgens.

 

Persönliche Gegenstände

Bringen Sie bitte nur die persönlichen Gegenstände mit in das Krankenhaus, die Sie während lhres Aufenthaltes wirklich benötigen. Das sind im besonderen Nachtwäsche, Bademantel, Unterwäsche, Hausschuhe, warme Socken, Handtücher, Waschlappen sowie Toilettenartikel. Bei einer erforderlichen Verlegung zur Weiterbehandlung in einem anderen Krankenhaus werden hnen die mitgebrachten persönlichen Gegenstände selbstverständlich mitgegeben. Falls dies wegen Eilbedürftigkeit in Ausnahmefällen nicht unmittelbar möglich ist, werden wir lhre(n) nächsten Angehörigen hiervon unverzüglich unterrichten und um Abholung der Gegenstände bitten.

 

Pflegekostentarif

ln der Patientenaufnahme liegt zumeist der jeweils gültige Pflegekostentarif des Krankenhauses aus. Sie können daraus ersehen, welche Entgelte vom Krankenhaus für erbrachte Regel- und Wahlleistungen mit welchem Betrag in Rechnung gestellt werden.

 

Rauchen und Alkohol

Das Rauchen und der Genuß alkoholischer Getränke ist für Patienten, Besucher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gestattet. Sofern Sie dennoch nicht auf das Rauchen verzichten können, stehen lhnen in den meisten Häusern Raucherzimmer zur Verfügung. Daneben ist das Rauchen meist auch auf Freiterrassen erlaubt (sofern vorhanden). Bei Zuwiderhandlung werden wir Sie für entstandene Schäden haftbar machen.

 

Sauberkeit und Hygiene, Umweltschutz

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenhaus sind darum bemüht, dieses ordentlich und sauber zu halten. Da auch Sie als Patient/Patientin diese Sauberkeit zu schätzen wissen, tragen Sie möglichst selbst dazu bei, daß Krankenzimmer, Aufenthaltsbereiche und Toiletten sauber und ordentlich bleiben. Bitte benutzen Sie für lhre Abfälle die auf den Stationen bereitstehenden Behälter zur Wertstofftrennung. Altpapier, insbesondere Zeitungen, bewahren Sie bitte im Krankenzimmer getrennt von den übrigen Abfällen auf. Die Entsorgung erfolgt täglich durch unser Reinigungspersonal. Durch lhre Mithilfe wird damit ein Beitrag für die Umwelt geleistet.

 

Schichtdienst

Eine Betreuung über 24 Stunden ausschlie§lich durch lhre(n) Krankenschwester/-pfleger allein ist nicht möglich. Nach Dienstschluß braucht jeder die notwendige Ruhe zum Regenerieren, deshalb werden Sie auch mal andere Kollegen/innen kennenlernen, die Sie weiter betreuen. Es ist aber immer eine Fachkraft zur Stelle, wenn Sie Hilfe benötigen und den Knopf an lhrem Bett drücken.

 

Schlafprobleme

Möglicherweise reagieren Sie auf die ungewohnte Situation im Krankenhaus mit Schlafproblemen. Vielleicht grübeln Sie auch über Ihre gesundheitlichen Probleme und machen sich Sorgen. Versuchen Sie, tagsüber mit jemanden zu sprechen.

Sorgen Sie für frische Luft. Fenster öffnen oder vor dem Schlafengehen gründlich lüften.

Wenn die Bettnachbarin/der Bettnachbar abends noch lesen möchte, Sie aber gewohnt sind im Dunklen zu schlafen, verwenden Sie eine »Schlafbrille«. Diese sorgt für Dunkelheit und für weniger Streß mit der Bettnachbarin/dem Bettnachbar.

 

Seelsorge

Sollten Sie den Wunsch haben, einen Seelsorger zu empfangen, dann wenden Sie sich bitte an die/den Stationsschwester/-pfleger. Die genaue Verfahrensweise »Ihrer Klinik« können Sie zumeist einer Broschüre oder einem Informationsblatt entnehmen.

 

Sozialdienst

Damit Sie sich während lhres Aufenthaltes im Krankenhaus völlig auf lhre Genesung konzentrieren können, steht lhnen zumeist ein Mitarbeiter des Sozialdienstes hilfsbereit zur Seite. Soweit lhrerseits Bedarf besteht, wenden Sie sich bitte an die/ den Stationsschwester/-pfleger. 

Konkrete Hilfsmöglichkeiten werden zumeist in folgenden Bereichen angeboten:

Beratung bei persönlichen Problemen

Vermittlung von Hauspflegen, Haushaltshilfen, »Essen auf Rädern« u.a.

Hilfe für unversorgte Mitbewohner lhres Haushaltes

Vermittlung von Heil- und Genesungsmaßnahmen (Kuren, Anschlußbehandlungen)

Beratungen bei beruflicher Rehabilitation oder Schwerbehindertenverfahren

Wirtschaftliche Hilfe (Anträge auf Sozialhilfe oder Pflegegeld)

Beratung und Vermittlung von Therapien bei Abhängigkeiten

Kontakt zu Selbsthilfegruppen

Hilfe bei der Vorbereitung der Entlassung aus der stationären Behandlung

 

Suchtberatung

In vielen Kliniken wird bereits eine Suchberatung angeboten. Fragen Sie an der Patientenaufnahme nach. Ansonsten informieren Sie sich über die Klinikbroschüre bzw. das Informationsblatt.

 

Telefon, Radio und Fernsehen

Bei den meisten Kliniken sind sämtliche Patientenzimmer (ohne lntensivstation) mit Telefon, Radio und Fernseher ausgestattet. Zur Benutzung des Telefons, des Radios und des Fernsehers ist zumeist eine Chipkarte erforderlich. Zum Empfang von Fernseh- und Radiosendungen wird zusätzlich ein Kopfhörer benötigt. Chipkarte und einen 

Kopfhörer erhalten Sie in der Telefonzentrale im Haupteingangsbereich der Klinik. Dort erfahren Sie auch die Höhe der zu entrichtenden Miet- und Benutzerkosten für das Telefon und den Empfang von Fernsehsendungen. Die Benutzung des Radios ist kostenlos. Die Bedienungsanleitung für Telefon, Radio und Fernseher befindet sich in lhrem Nachttisch. 

Private Fernsehgeräte sind im Krankenhaus nicht gestattet. Die Benutzung von Funktelefon ist wegen Störrung von medizinisch-technischen Apparaten verboten! Zum Telefonieren steht lhnen außerdem in der Eingangshalle ein öffentlicher Fernsprecher (Kartentelefon) zur Verfügung. 

Die Verfahren der einzelnen Kliniken sind manchmal leicht abweichend. Informieren Sie sich aus der Klinikbroschüre oder dem Informationsblatt.

 

Verhalten im Brand- und Katastrophenfall

lm Krankenhaus wird alles Notwendige getan um einen Brand- und Katastrophenfall zu verhindern. Sollte es trotzdem zu unvorhergesehenen Zwischenfällen kommen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

1. Ruhe bewahren

2. Fenster und Türen schließen

3. Auf keinen Fall den Fahrstuhl benutzen

4. Den Anweisungen des Personals folgen.

 

Visite

Für die meisten Patienten ist die tägliche Visite ein wichtiges Ereignis. Sie erhalten Auskunft über den Stand der Behandlung, die Chancen Ihrer Heilung oder auch den Tag der Entlassung. Machen Sie sich vielleicht ein paar Notizen, bevor der Arzt/Ärztin zur tägliche Visite kommt. Wenn das Team an einem Tag vielleicht ein wenig in Eile ist (z.B. wegen Notoperationen), dann warten Sie den nächsten Tag ab. Einmal oder mehrmals die Woche kommt auch der Oberarzt oder der Chefarzt zur Visite.

 

Wäsche und Mobiliar

Wäsche und Mobiliar soll noch vielen Patienten/Patientinnen dienen. Bitte behandeln Sie die Einrichtungen des Krankenhauses so sorgfältig und schonend, als sei es lhr Eigentum. Bei schuldhafter Beschädigung werden wir Sie für den entstandenen Schaden haftbar gemacht.

 

Wahlleistungen

Möchten Sie Wahlleistungen, wie zum Beispiel Einzel- oder Zweibettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch nehmen, wird dies über einen Wahlleistungsvertrag, der in der Patientenaufnahme zu schließen ist, sichergestellt. Die hierbei entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte dem in der Patientenaufnahme ausliegenden Pflegekostentarif. Die Rechnungslegung erfolgt dann an Sie persönlich.

 

Wichtige Geschäfte

Denken Sie an lhre Gesundheit! Es ist dringend zu raten, keine Arbeit mit ins Krankenhaus zu bringen. Gerade nach einer plötzlichen Aufnahme ins Krankenhaus müssen auch wichtige Geschäfte warten können, es geht in erster Linie um lhre Gesundheit. Schalten Sie lieber ab - entspannen Sie sich bewußt. Der Alltag meldet sich früher als lhnen lieb ist von selbst wieder zurück.

 

Zimmer Nachttisch

In einem Krankenhauszimmer ist der verfügbare Platz immer begrenzt. Alles Notwendige können Sie jedoch in Ihrem Nachttisch und in Ihrem Schrank unterbringen. Z.B. Toiletten- und Körperpflegeartikel, Handtücher, Taschentücher, Nachtwäsche, Hausschuhe etc.

Datum der Veröffentlichung: 13.10.2014



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