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Bankwechsel leicht gemacht

Ein Großteil der Deutschen bleibt der einmal gewählten Bankverbindung ein Leben lang treu. Ein Grund dafür ist die Befürchtung, dass bei einem Bankwechsel Komplikationen auftreten könnten. Ein neues Gesetz, welches am 18.9.2016 in Kraft getreten ist, sorgt bei Verbrauchern für Erleichterung.


Das sogenannte Zahlungskontengesetz ist die Umsetzung der europäischen Richtlinie in deutsches Recht. Sie besagt, dass die alte Bank künftig Kunden, die einen Kontowechsel innerhalb Deutschlands machen, unterstützen muss. Bisher haben viele Banken das freiwillig als Service angeboten. Seit dem 18. September haben Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf.


Das heißt, die alte Bank muss alle Informationen an den Verbraucher und den neuen Anbieter weiterleiten, die nötig sind, damit der Zahlungsverkehr nicht unterbrochen wird. Dabei dürfen die Kreditinstitute für einen Wechsel innerhalb Deutschlands kein Entgelt verlangen, wenn sie beispielsweise Daten oder Lastschriften an die neue Bank übermitteln. Das Ganze erfolgt zudem innerhalb von festgelegten Fristen, so dass ein Wechsel spätestens in zwölf Tagen vollzogen sein sollte.


Sie können den Wechsel selbst vornehmen oder auch Ihre neue Bank dazu ermächtigen. Diesen Service kann sich jedoch Ihre neue Bank bezahlen lassen. Das Entgelt muss allerdings vorher vereinbart werden und angemessen sein, das heißt, sich nur an dem tatsächlichen Aufwand orientieren. Verbraucherschützer empfehlen wechselfreudigen Kunden, dass sie eine Ermächtigung zur Kontowechselhilfe unterschreiben und somit eine Kooperation der beiden Banken voraussetzen.


Es wird außerdem dazu geraten, das alte und das neue Konto ein paar Monate nebeneinander herlaufen zu lassen. So haben sie einen besseren Blick auf die Wechselhilfe und könnten eventuelle Pannen bei Zahlungen vermeiden.

 

 

 

 

 

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Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag / my
Datum der Veröffentlichung: 19.09.2016



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