Ihre perfekte Urlaubsplanung für 2017

Schneesturm, Frost, glatte Straßen – das braucht derzeit niemand. Aber es ist eine gute Gelegenheit, es sich zuhause gemütlich zu machen und die Urlaubsplanung für das neue Jahr in Angriff zu nehmen.

 

Als Arbeitnehmer können Sie 2017 die gesetzlichen Feiertage geschickt mit wenigen Urlaubstagen verbinden, da viele Feiertage auf einen Wochentag fallen. Außerdem gibt es dieses Jahr deutschlandweit einen zusätzlichen Feiertag: Anlässlich des Lutherjahres ist der Reformationstag am 31. Oktober ein Feiertag für alle.

 

Bis April müssen wir uns leider noch gedulden. Aber dann können an Ostern mit acht Urlaubstagen schon 16 freie Tage herausgeholt werden. So fällt Karfreitag auf den 14. April und Ostermontag auf den 17. April.

 

Auch der Folgemonat Mai lässt das Urlauberherz höher schlagen: Der 1. Mai, der Tag der Arbeit, fällt auf einen Montag. Ende des Monats können sich alle auf Christi Himmelfahrt freuen. Dieser Feiertag fällt auf einen Donnertag. So können Sie den Freitag als Brückentag nutzen.

 

Am 5. Juni winkt dann der Pfingstmontag. Wenn Sie zwischen Christi Himmelfahrt und diesem Tag sechs Tage freinehmen, können sie sich auf einen 12-tägigen Urlaub freuen. Wohnen Sie in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, zählen Sie zu den Glücklichen, die an Fronleichnam, am 15. Juni, frei haben. Dieser fällt wieder auf einen Donnerstag, sodass Sie den Freitag als Brückentag nutzen können. Nehmen Sie dann noch die vier Tage vor dem Feiertag frei, können Sie sich auf eine schöne Urlaubswoche freuen.

 

Im August haben Sie im Saarland und in Teilen Bayerns mit Maria Himmelfahrt einen Feiertag. Dieser fällt auf einen Dienstag, den 15. August – eine gute Idee, sich am Montag frei zu nehmen.

 

Einen weiteren Brückentag können Sie dann im Oktober nehmen, weil der Tag der Deutschen Einheit auf den 3. Oktober, also auf einen Dienstag fällt. Nehmen Sie vier Tage frei, haben Sie neun Tage Freizeit. Ein verlängertes Wochenende ist um den 31. Oktober möglich, dem Reformationstag, der dieses Jahr in ganz Deutschland gefeiert wird.

 

Wenn Sie in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland wohnen, können Sie auch Allerheiligen am 1. November für Freizeitaktivitäten nutzen. Nehmen Sie sich schließlich ab dem 30. Oktober bis einschließlich 3. November frei, müssen Sie nur drei Urlaubtage einreichen und haben dafür neun Tage frei. In Sachsen wird zudem noch der Buß- und Bettag am 22. November gefeiert.

 

An Weihnachten können mit drei eingereichten Urlaubstagen bis Neujahr dann wieder alle so richtig entspannen. Zehn Tage Urlaub warten auf tolle Ideen.

 

Ob Städtereise, Kurztrip, Strandurlaub oder Aktivurlaub – total-lokal ist Ihnen bei Ihrer Urlaubsplanung gerne behilflich. Auf unseren Seiten können Sie Ihr passendes Hotel für Ihre nächste Reise buchen. Dazu geben Sie in die Suchmaske einfach Ihr Ziel, die gewünschte An- und Abreise sowie die Anzahl der Personen und Zimmer an – dann müssen Sie sich nur noch für Ihr Traumhotel entscheiden.

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Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Planen Ihrer Reise!

 

Fotos:

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Datum der Veröffentlichung: 13.01.2017
Beitragsverfasser: mediaprint infoverlag / br