Ausländerbehörde
Stadtverwaltung Bergheim


Bethlehemer Straße

50126 Bergheim



t: Telefonnummer anzeigen0227189402

Kategorie: Bürgerservice, Verwaltung

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Folgende Aufgaben werden im Bereich des Ausländerwesens wahrgenommen:
Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln:
Hierbei wird seit dem 01.01.2005 nur noch zwischen der befristeten Aufenthaltserlaubnis und der (unbefristeten) Niederlassungserlaubnis unterschieden. Der Aufenthaltstitel richtet sich gemäß dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nach dem Aufenthaltszweck:
Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16 und 17 AufenthG)
Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 bis 21 AufenthG)
Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (§§ 22 bis 26 AufenthG)
Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 bis 36 AufenthG)

Montag 8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 8:00 – 12:00 und 13:30 – 17:45 Uhr

Freitag 8:00 –12:00 Uhr


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Rollstuhlgerecht

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