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Friedrich-Engels-Ring

17033 Neubrandenburg

Kategorie: Bürgerservice, Verwaltung

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- Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet Neubrandenburg ist steuerpflichtig
- Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufgenommen hat. Das gilt gleichermaßen für Wirtschaftsbetriebe, Gesellschaften und Vereine. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Aufbewahrung genommen hat oder auf Probe zum Anlernen hält.


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