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Kreishandwerkerschaft – Rathaus des Handwerks
Die Innung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
• bei der Förderung des Gemeingeistes und der Berufsehre der Innungsmitglieder
• bei Versammlungen und Schulungsmaßnahmen unterstützen
• Überwachung der Berufsausbildung
• Unterstützung bei den Gesellenprüfungen
• Öffentlichkeitsarbeit (Medien, Messen, Gesellenfreisprechung, Repräsentation...)
• Obermeister und Vorstände unterstützen,
• Organisation von Vortragsveranstaltungen einschließlich Referenten
Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen,
wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen
zu schaffen oder zu unterstützen.
• Versorgungswerk, Versicherungsberatung
• Abschluss von Rahmenverträgen
Die Geschäfte der Innungen auf deren Ersuchen zu führen
• Errichtung und Unterhaltung einer Geschäftsstelle
• Rundschreiben an Innungsmitglieder
• Führung des gesamten Schriftverkehrs für die Innung
(Mitgliederbewegung, Anfragen, Beschwerden, Grüße, Protokolle, usw.)
• Finanzverwaltung (Beitragsveranlagung, Mahnung,
Rechnungswesen, Buchung, Jahresrechnung, Haushaltsplanung)
Durchführung von Schulungsmaßnahmen
• Weiterbildung
• Meisterausbildung
Beratung der Innungsmitglieder
• Tarifrecht
• Arbeitsrecht
• wirtschaftliche Angelegenheiten - Betriebswirtschaft
• allgemeine Rechtsberatung
• Existenzgründung
Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben der Handwerkskammer im Landkreis
• Gutachten, Stellungnahmen, Zustimmungen bei Bauvorhaben und Maßnahmen des
2. Arbeitsmarktes, Mitarbeit in Fördergremien und sonstigen Arbeitskreisen usw.
• Übernahme von Handwerkskammeraufgaben im Landkreis und Zuarbeit
zur Führung der Lehrlingsrolle, der Handwerksrolle, zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit, zur Organisation der Gesellenprüfungen usw.