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Innung
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Eine Innung ist in Deutschland und Österreich die fachliche Organisationsform des Hand-
werks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist für eine Großstadt oder einen Landkreis).
In ihr schließen sich selbstständige Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke
zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern. Innungen sind die Nachfolger der
Zünfte. Die Mitgliedschaft in einer deutschen Innung ist freiwillig – im Gegensatz zur Mit-
gliedschaft in der Handwerkskammer.
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung
(Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:
• Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
• Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung
eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
• Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen
der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
• Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen
(z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
• Erstellung von Gutachten und Erstattung von Auskünften
über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
• Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Die Rechtsform der Innungen ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen
unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammern. Häufig haben die Innungen
gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.
Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Ober-
meister. Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der
Lehrlingswart, der als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben
eines Gewerkes Problem lösend fungiert. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie
z.B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im je-
weiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik
in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt
es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll,
einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.
Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landes-
innungsmeister sowie auf Bundesebene die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände
mit ihren Vorsitzenden.
Innung in Deutschland