Kinder- und Jugendbroschüre der Stadt Balingen

Anmeldeverfahren und Platzvergabe Anmeldeverfahren und Platzvergabe / Kindergartenbeitrag 5 Die Stadt Balingen bietet für alle Eltern eine Online-Anmeldung ihrer Kinder für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte an. Eltern müssen sich nicht mehr bei jeder Wunschkindertagesstätte anmelden, sondern können zentral über die Onlineplattform ihr Kind bei bis zu fünf Kindertagesstätten anmelden. Für die Anmeldung gibt es derzeit den Stichtag 31.01. des laufenden Jahres für das jeweils kommende Kindergartenjahr, welches am 01.08. beginnt. Nach diesem Stichtag werden die vorhandenen Betreuungsplätze von den jeweiligen Kindertagesstätten an die angemeldeten Kinder für das kommende Kindergartenjahr vergeben. Die Vergabe richtet sich dabei nach einheitlichen Vergabekriterien. Nach der Online-Platzvergabe kann eine Aufnahme erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Vertragsunterlagen unterzeichnet sind. Eine Masernschutzimpfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich bieten die Kindertagesstätten im Rahmen der zentralen Anmeldewochen, welche immer in den letzten drei Wochen im Januar stattfinden, die Möglichkeit an, eine Wunscheinrichtung kennenzulernen. Wir empfehlen Ihnen daher in dieser Zeit einen Termin auszumachen, damit Sie einen persönlichen Eindruck von den Einrichtungen erhalten. Das Portal für die Online-Vormerkung und weitere Informationen finden Sie unter www.kitaweb-bw.de/kita/vormStdPage.jsp?gkz=417002. Kindergartenbeitrag Die Stadt Balingen erhebt abhängig von der Betreuungsform einen monatlichen Kindergartenbeitrag, welcher sich nach den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände richtet. Die aktuellen Beträge sind auf der Homepage der Stadt Balingen abrufbar. Der Wert einer guten und familiengerechten Kindergartenarbeit wird von uns sehr hoch eingeschätzt. Deshalb soll der Besuch des Kindergartens nicht an finanziellen Problemen in der Familie scheitern. In begründeten Einzelfällen kann der Beitrag aus sozialen Gründen ermäßigt werden (Sozialermäßigung). Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Stadtverwaltung Balingen. Unterstützung durch das Jugendamt Zollernalbkreis bei der Kindertagesbetreuung Das Jugendamt Zollernalbkreis hält für Sie das Angebot der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen bereit. Allgemeine Fragen zur Kindertagesbetreuung in Einrichtungen oder in einer Kindertagespflege, dem Rechtsanspruch usw. können dort gestellt werden. Telefon 07433 921445 E-Mail kindertagesbetreuung@zollernalbkreis.de Die Betreuungskosten für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege können ganz oder teilweise übernommen werden, wenn den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist (z. B. bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen). Die Kostenübernahme ist je nach Fall abhängig vom Einkommen, Zeitpunkt der Antragsstellung und nicht rückwirkend möglich. Telefon 07433 921415 E-Mail jugendamt@zollernalbkreis.de www.balingen.de/leben-in-balingen/ kinder+und+jugendliche/kindertagesstaetten

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