Klimaschutz auf der Baar

17 3. Bauen und Energie Moderne Wasch- und Spülmaschinen können das benötigte Warmwasser auch aus dem zentralen Warmwasserspeicher beziehen. Der Großteil der Energie, die zum Aufheizen des Wassers in der Maschine benötigt wird, kann so energetisch und kostenmäßig günstiger bereitgestellt werden. Sonnenenergienutzung Das Licht und die Wärme der Sonne lassen sich nicht nur aktiv mit Solaranlagen, sondern auch passiv über verglaste Flächen nutzen. Über Glasflächen auf der Südseite eines Hauses wird auch im WinterEnergie eingefangen, die den Heizenergiebedarf verringert. Als passive Solarenergienutzung werden nach landläufiger Meinung, aber oft irrtümlich, auch Wintergärten angesehen. Nur Wintergärten mit Wärmeschutzverglasung, möglichst kompakter Bauform und senkrechter Südverglasung können energetisch optimal betrieben werden. Beheizt dürfen sie auf keinen Fall werden, auch nicht über offene Fenster aus den Wohnräumen! Eine Beheizung des Wintergartens auf nur 5° C, um Pflanzen frostfrei zu halten, macht ihn unter Umständen zu einem großen Energieverbraucher. Viele Wintergärten sparen keine Energie, sondern verschleudern sie! Der gesetzliche Rahmen Der Energiestandard, den neue oder energetisch renovierte Häuser erreichen müssen, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Dies geschah früher durch die Wärmeschutzverordnung (WSVO), heute durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) Seit Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus Erneuerbaren Energien produzieren – also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen (EEWärmeG). Hausbesitzer können zwischen verschiedenen Systemen wählen: zum BeispielHolzpelletheizungenoder ther- mische Solaranlagen in Kombinationmit normalen Heizungen oder Wärmepumpen.Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt, um dadurch einen geringeren Energiebedarf zu erreichen. Heute gilt die ENEV 2017. Durch sie werden die EU-Gebäude- Richtlinie und das Energieeinsparungsgesetz umgesetzt. Sie brachte gegenüber der vorigen Regelungen spürbare Verbesserungen: Ab 2019 muss bei öffentliche Neubauten und ab 2021 bei privaten neuen Gebäuden der Primärenergiebedarf um 26 Prozent niedriger liegen, als bisher. Das heißt: Der Standard KfW 55 gilt dann flächendeckend und verbindlich. Die ener­ getischen Anforderungen an die Wärmedämmung steigen um zwölf Prozent. 3.2 Sanierung An Gebäuden, die vor mehreren Jahrzehnten erbaut wurden, macht sich das Alter meist deutlich bemerkbar. Denn die Witterung, die Abnutzung durch die Bewohner sowie weitere Einflüsse ziehen auch ein standfestes Haus in Mitleidenschaft. Und auch aus energetischer Sicht sind ältere Gebäude nicht sehr effektiv. Dennoch ist der Kauf eines älteren Hauses eine interessanteAlternative zu einem Neubau, denn die Käufer profitieren von den bestehenden Strukturen und haben die Möglichkeit, das Haus im Zuge einer Komplettsanierung den heutigen Anforderungen anzupassen. Bei einer Sanierung sollte das Haus immer auf den heute üblichentechnischen und energetischen Standard gebracht werden. Eine moderne Heizung und eine gute Regelungstechnik gehören dazu und helfen auch, Energie zu sparen. Dazu trägt auch der Wärmeschutz bei. Korrekt gedämmte Wände, Dächer und Kellerdecken sowie dichte, dreifachverglaste Fenster können den Energieverbrauch mehr als halbieren. Solaranlage in der Ökosiedlung Donaueschingen. © Bronner

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