2.1 Teilhabeleistungen
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderungen. Er
finanziert unter anderem Wohn-, Arbeits- und
Beschäftigungsangebote sowie Mobilitätshilfen.
Ziel der Hilfen ist die Teilhabe von Menschen mit
körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen
am Leben in der Gemeinschaft. Der
Bezirk Oberbayern berät die betroffenen Personen
bei der Auswahl geeigneter Hilfeangebote.
Im Landkreis Ebersberg berät Sie die Beratung
vor Ort des Bezirks Oberbayern zu den genannten
sozialen Leistungen in der
Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Außenstelle des Landratsamtes
Marienplatz 11, 85560 Ebersberg
Die Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern findet immer donnerstags statt. Von 10:00 bis 12:00 Uhr können Sie ohne Termin vorbeikommen. Außerhalb der Sprechzeit können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren. Für die Terminabsprache wenden Sie sich bitte an:
Tel.: 089 2198-21050
E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de
www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort