Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.1 Teilhabeleistungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Er finanziert unter anderem Wohn-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote sowie Mobilitätshilfen. Ziel der Hilfen ist die Teilhabe von Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft. Der Bezirk Oberbayern berät die betroffenen Personen bei der Auswahl geeigneter Hilfeangebote. Im Landkreis Ebersberg berät Sie die Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern zu den genannten sozialen Leistungen in der

Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern
Außenstelle des Landratsamtes
Marienplatz 11, 85560 Ebersberg

Die Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern findet immer donnerstags statt. Von 10:00 bis 12:00 Uhr können Sie ohne Termin vorbeikommen. Außerhalb der Sprechzeit können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren. Für die Terminabsprache wenden Sie sich bitte an:

Tel.: 089 2198-21050
E-Mail: beratung-ebe@bezirk-oberbayern.de
www.bezirk-oberbayern.de/Beratung-vor-Ort