5.1 Entlastende Angebote
Barrierefreies Wohnen
Lassen Sie Ihre Wohnung altersgerecht und
barrierefrei ausstatten. Für eine behindertengerechte
Wohnung gibt es eventuell Fördermöglichkeiten
(siehe hierzu Kapitel 6).
Alltagsbegleiter für Senioren
Diese kommen stundenweise ins Haus und helfen
älteren Menschen, ihren gewohnten Tagesablauf
zu bewältigen. Dies kann auch pflegende
Angehörige entlasten. Eine Abrechnung über
Betreuungsleistungen des Pflegeversicherungsgesetzes
ist gegebenenfalls möglich. Fragen
Sie hierzu zum Beispiel beim Pflegestützpunkt
Ebersberg nach.
Haushalts- und Betreuungskräfte
Für Pflegebedürftige gibt es die Möglichkeit,
ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte
zu beschäftigen, die in der eigenen Wohnung
mit ihnen zusammenleben.
Es gibt verschiedene offizielle Möglichkeiten,
eine Haushalts- und Betreuungskraft zu
beschäftigen:
- Anstellung: Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der Hilfskraft abgeschlossen. Personalvermittlung kann zum Beispiel durch die Arbeitsagentur erfolgen.
- Entsendung: Eine Agentur (meist osteuropäisch) schließt mit der Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und setzt die Hilfskraft bei dem pflegebedürftigen Menschen ein.
- Bei selbstständig arbeitenden Haushaltsund Betreuungskräften ist darauf zu achten, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Zum Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch
zum Schutz der Haushalts- und Betreuungskräfte,
ist auf Legalität und Einhaltung der
Arbeitsbedingungen zu achten. Genauere Informationen
zum Thema finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale.de/pflege-rund-um-die-uhr/