Hochzeitsstadt Grimma

Amtliches ... So schön eine Hochzeit ist, auch hier sind Formalitäten zu erledigen. Die wichtigsten Gebühren bei Eheschließungen 1. Prüfung der Ehevoraussetzungen (§ 13 Personenstandsgesetz PStG) a. bei Anmeldung der Eheschließung (§ 12 PStG) 50 Euro b. bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (§ 39 PStG) 50 Euro c. wenn in Fällen der Buchstaben a) und b) bei einem Eheschließenden ausländisches Recht zu beachten ist 75 Euro d. wenn in Fällen der Buchstaben a) und b) bei beiden Eheschließenden ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro 2. Erteilung einer Bescheinigung über eine Erklärung zur Namensführung oder zur Namensangleichung 10 Euro 3. Durchführung der Eheschließung durch ein anderes, als das für die Anmeldung der Eheschließung zuständige Standesamt 20 Euro 4. Durchführung der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ab 70 Euro 5. Stammbuch ab 11 Euro 6. Eheurkunde 10 Euro Das Standesamt begleitet Bürger seines Zuständigkeitsbereiches praktisch von der Geburt bis zum Lebensende in allen personen- standsrechtlichen Angelegenheiten. Zum Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Grimma gehören die ehemaligen Standesämter: Hohnstädt, Döben, Grechwitz, Höfgen, Kössern, Großbothen, Großbardau, Trebsen, Altenhain, Neichen, Fremdiswalde, Cannewitz, Nerchau, Leipnitz, Dürrweitzschen, Zschoppach, Mutzschen, Pöhsig. Die wichtigsten Aufgaben des Standesamtes • Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen • Ausstellung von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, mehrsprachiger Urkunden sowie beglaubigter Abschriften aus dem Familienbuch • Nachträgliche Anlegung eines Eheregisters auf Antrag nach Eheschließung außerhalb Deutschlands und in besonderen Fällen • Nachbeurkundung von Geburten oder Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger, die im Ausland eingetreten sind • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen vor und nach der Geburt eines Kindes • Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen • Namenserteilungen (dazu entsprechende Beratung) • nachträgliche Namensbestimmungen • Namenserklärungen nach § 94 Bundesvertriebenengesetz (Spätaussiedler) • Angleichungserklärungen bei Ausländern • Wiederannahme eines Familiennamens (nach Scheidung oder Tod des Ehepartners) • Anmeldung und Durchführung von Eheschließungen • Anmeldung und Durchführung von Lebenspartnerschaften • Erbenermittlung 9 Hochzeitsstadt Grimma

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