Hochzeitsstadt Grimma

Checkliste für die Anmeldung zur Eheschließung Für die Eheschließung werden von beiden Partnern folgende Unterlagen benötigt Von der Meldebehörde (Bürgerbüro) • Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung (max. 1 Woche vor der Anmeldung) Vom Geburtsstandesamt • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder aktuelle Geburtsurkunde • Geburtsurkunde des oder der Kinder Für die 2. und jede weitere Eheschließung sind zusätzlich vorzulegen Vom Standesamt des Heiratsortes • Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk • Eheurkunde oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde (Standesamt des Sterbeortes) oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk Bei Auslandsbeteiligung sollten Sie sich unbedingt bei dem für Sie zuständigen Standesamt informieren, welche Besonderheiten zu beachten und welche zusätzlichen Unterlagen beizubringen sind. Namensrecht Die Ehegatten können nach der Eheschließung ihre bisherigen Namen weiterführen. In diesem Fall können Sie sich auch später noch für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Es kann jedoch auch sofort ein Ehename bestimmt werden (Namen des Mannes oder Name der Frau). Außerdem kann der, dessen Name nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen oder den Familien- namen, den er zur Zeit der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Rechtskraft der Ehe Die standesamtliche Eheschließung stellt einen privatrecht­ lichen Vertrag zwischen den Ehepartnern dar. Er kommt nur dann zustande, wenn die Partner ihre Erklärung vor einem Standes- beamten abgeben. Dafür ist es erforderlich, dass die Fragen des Beamten von beiden klar und deutlich mit »Ja« beantwortet werden. In diesem Moment ist der Bund der Ehe geschlossen, d. h., die Ehe ist rechtmäßig zustande gekommen und kann nur noch durch einen Scheidungsrichter geschieden werden. Heiraten im Ausland Viele Paare, die eine Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis machen möchten, wählen immer öfter im Ausland ihre Honeymoon-Stadt. Damit Sie aber keine böse Überraschung nach ihrer Rückkehr in ihre Heimat erleben, ist es wichtig, sich rechtzeitig sowohl bei den Standesämtern, den konsularischen Vertretungen der ausländischen Staaten als auch beim Ehe- schließungsamt im Ausland zu informieren. Wird Ihre Ehe auch in Deutschland anerkannt? Ist eine Erklärung zu einem gemein- samen Ehenamen notwendig? Die Standesämter verfügen über ein Verzeichnis der Anschriften von Botschaften und Konsular- abteilungen aller Länder. Gut informiert zu sein, erspart Ihnen Kosten und Nerven. © privat 12 Hochzeitsstadt Grimma

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