Wegweiser für Senioren und erwachsene Menschen mit Behinderung Stadt Kamen

Der Rechtsanwalt /Notar kann Ihnen dabei helfen, Ihr Testament so zu formulieren, dass es auch die von Ihnen gewünschten Regelungen herbeiführt. Bestattungsvorsorge Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie be­ reits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung. Das Wissen, dass alles so abläuft, wie Sie es sich gewünscht haben, wirkt tröstend. Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise finanziell mit einer Sterbegeldversicherung und einem Bestattungs­ vorsorgevertrag. Wichtig bei einer Bestattungs­ vorsorge ist die Hinterlegung an einem Ort, an welchem sie im Sterbefall schnell gefunden werdenkann um Anwendung zu finden. Zusätzlich empfehlen wir immer das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden. Das Thema der eigenen Be­ stattung wird häufig gemieden, im Todesfall sind die meisten Hinterbliebenen dennoch froh, ein solches Gespräch geführt zu haben. Informationen zur Bestattungsvorsorge erteilt Ihnen jedes Be­ stattungsunternehmen. Todesfall // Sterbebegleitung Im Todesfall eines Angehörigen oder eines nahe­ stehenden Menschen ist man tief betroffen. Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über den Verlust eines lieben Menschen noch die Belas­ tung durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig be­ wältigt werden müssen. Das Beachten der nachstehenden Punkte kann Ihnen dabei helfen: Übersicht der Formalitäten Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Formalitäten, die im Todesfall zu erledigen sind: • Totenschein ausstellen lassen • Bestattungsvorsorge prüfen • Sterbeurkunde beantragen • Erbschein beantragen (Ausnahme: Erbschaft soll ausgeschlagen werden) • Lebens- und Unfallversicherung informieren • Krankenkasse informieren • Arbeitgeber informieren • Bank informieren (laufende Zahlungen stornieren) • Rentenkasse und Behörden informieren • Gegebenenfalls Wohnung kündigen • Mitgliedschaften in Vereinen / Verbänden kündigen • Abonnements kündigen • Abmelden der Internet-Accounts des Verstorbenen­ • Testament eröffnen lassen Hinweis: Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte. Die Darstellung gibt keine Reihenfolge der zu erledigenden Formalitäten auf, sondern stellt eine Übersicht dar. Einige Aufgaben können auch von dem beauftragten Bestattungs­ unternehmen übernommen werden. Für die Hinterbliebenen ist die erste Formalie nach dem Tod ihres Angehörigen die Benachrichtigung eines Arztes, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Dies sollte nach Möglichkeit der Hausarzt durchführen. Ist dieser nicht verfügbar, kann ein Notarzt den Totenschein ausfüllen. Parallel dazu sollten die engsten An­ gehörigen benachrichtigt werden. Das Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag über das Versterben des Angehörigen in Kenntnis gesetzt werden. Weiterhin müssen die Hinterbliebenen im Todesfall innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Tod des Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragen. Benötigte Dokumente: Im Todesfall müssen einige Dokumente bereit­ gehalten werden. Zu den Dokumenten gehört der Personalausweis des Verstorbenen. Ebenfalls muss das Familienstammbuch vorgelegt werden. Bei Ledigen wird zusätzlich die Geburtsurkunde 47 Trauerfall Inh. Frank Armonat 24-Stunden-Sammelruf: 02307 - 280505 Bestattungshaus Göttker Robert-Koch-Straße 71 59174 Kamen Bestattungen Grundmann Husener Straße 80 44319 Dortmund Bestattungen Armonat Friedrich-Ebert-Straße 106 59425 Unna www.armonat.de • Erd-, Feuer-, See- & Naturbestattungen • Überführungen im In- und Ausland • Erledigung aller Formalitäten • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten • Eigener Trauerdruck • Eigener Abschiednahmeraum • Eigene Trauerhalle

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=