Karlsruhe kompakt von A-Z

© ONUK 20 |  KARLSRUHE | KOMPAKT VON A – Z GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE DER STADT „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehenderNach- teile hin“ (Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2). Unser Auftrag ist es, die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebotes in der Stadt und in der Stadtverwaltung voranzubringen. Diese Querschnitts­ aufgabe betrifft alle Bereiche. Deshalb wirken wir bei Vorhaben der Stadt mit, die Belange von Frauen und Männer berühren und Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann haben. Wir zeigen Handlungsbedarf auf und entwickeln Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Wir initiieren und begleiten Vorhaben und Projekte. Dabei arbeiten wir mit Frauenverbänden, Männergruppen sowie weiteren gesellschaftlichen Organisationen und Netzwerken zusammen. Unsere Angebote: „„ Das Gleichstellungsbüro ist Anlaufstelle für Frauen und Männer mit Fragen, Anregungen und Beschwerden. „„ Unterstützung und Zusammenarbeit mit Frauen, Frauen­ initiativen, Frauengruppen und -verbänden sowie gleich­ stellungsorientierten Männerorganisationen

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