Karlsruhe kompakt von A-Z

32 |  KARLSRUHE | KOMPAKT VON A – Z Dienststelle: Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement Zähringerstraße 61, 76133 Karlsruhe Telefon: 0721 133-1212 Fax: 0721 133-1209 E-Mail: bme@karlsruhe.de www.karlsruhe.de/bme Sprech- und Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 9 bis 12 Uhr Donnerstag 13 bis 17 Uhr und nach Vereinbarung WOHNGELD Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter und Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat auf Wohngeld einen Rechtsanspruch. Das Wohngeld soll ange­ messenen und familiengerechten Wohnraum wirtschaftlich sichern. Kein Wohngeld erhalten unter anderem: Alleinstehende Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAFöG oder Berufaus­ bildungsbeihilfe haben, Empfänger von Leistungen nach dem Sozial­ gesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie allein- stehende Wehrpflichtige. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich nach der Anzahl der zum Haushalt rechnenden Personen, dem anrechenbaren Einkommen der Haushaltsmitglieder und der Miete. Dienststelle: Liegenschaftsamt, Wohngeld Lammstraße 7 a (Rathauspassage), 76133 Karlsruhe 2. OG, Zimmer: E 219 bis E 223 Telefon: 0721 133-6470 (Bürgerservice Wohnen) E-Mail: wohngeld@la.karlsruhe.de www.karlsruhe.de/b3/soziales/wohnungswesen/wohngeld Sprechzeiten: Dienstag 8:30 bis 12 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr Freitag 8:30 bis 12 Uhr

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