Landkreis Kelheim Seniorenwegweiser

Vorsorge – rechtzeitig regeln 29 Vorbereitung ist alles. Egal in welcher Lebenssitua- tion Sie sich befinden oder wie alt Sie sind, Sie kön- nen nicht wissen, was das Leben für Sie im nächsten Moment bereithält. Deshalb ist Vorsorge für den Ernstfall sehr wichtig. Ü Ü Gesetzliche Betreuung Wenn volljährige Personen ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise besorgen können, wird vom Betreuungsgericht auf Antrag ein gesetz­ licher Betreuer bestimmt. Die Art und das Ausmaß der Unterstützung sind in verschiedene Aufgaben- kreise unterteilt und werden nach eingehender vor- heriger Überprüfung vom Richter bestimmt. Ü Ü Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht haben Sie dieMöglich- keit – ohne Beteiligung des Betreuungsgerichts – eine Person Ihres Vertrauens zu bestimmen, die Sie in verschiedenen Bereichen vertreten darf. Falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie wichtige Entschei- dungen nicht mehr selber treffen können, agiert diese Vertrauensperson in IhremNamen. Die Vorsor- gevollmacht kann sich auf alle relevanten rechtlichen Inhalte beziehen – nicht nur auf Fragen der medizini- schen Behandlung. Der Bevollmächtigte wird recht- lich zumVertreter imWillen, d. h., er entscheidet ggf. voll an Ihrer Stelle. Deshalb setzt eine Vorsorgevoll- macht unbedingtes und uneingeschränktes persön- liches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Ü Ü Betreuungsverfügung Sollten Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer vom Betreuungsgericht zu einem späteren Zeit- punkt ggf. zum gesetzlichen Betreuer bestellt wer- den soll. 5 Vorsorge – rechtzeitig regeln! © contrastwerkstatt - Fotolia

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