Landkreis Kelheim Seniorenwegweiser

Wenn der Weg zu Ende geht 31 6 Wenn der Weg zu Ende geht Ü Ü Hospizverein im Landkreis Kelheim e. V. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit und dem Sterben lieber Menschen wird heutzutage häufig hinausgeschoben oder findet gar nicht statt. Der Schwerkranke, seine Angehörigen sowie Freunde und Bekannte sind zum Teil sehr verunsichert, wis- sen nicht, wie sie mit der Situation des Sterbens, des Abschiednehmens umgehen sollen. Ehrenamtliche gut vorbereitete Begleiterinnen und Begleiter des Hospizvereins im Landkreis Kel- heim e. V. bieten deshalb dem schwerkranken Men- schen und seiner Familie in dieser herausfordernden Situation kostenlos ihre Unterstützung an. Es sind Frauen und Männer mit individuellen Lebenserfah- rungen, mit ganz unterschiedlichen Berufen, Inter- essen und Konfessionen. Sie haben für ihre ehren- amtliche Arbeit an einer qualifizierten Ausbildung teilgenommen und ergänzen diese durch jährliche Fortbildungen. Sie unterliegen der absoluten Schwei- gepflicht, dürfen keine Informationen, die sie bei ihrem Einsatz erhalten, nach außen tragen. Hospizhelfer sind bei den Kranken, führen Gesprä- che, hören zu, lesen vor, stellen Kontakt zu Verwand- ten her, geben praktische und geistige Hilfe. Ange- hörige sind mit der Begleitung eines schwerkranken oder sterbenden Menschen oft überfordert. Hier bieten die ehrenamtlichen Helfer Entlastung, indem sie sich im Gespräch mit den Ängsten, Sorgen und Nöten der Angehörigen auseinandersetzen. Zudem kann sich ein Angehöriger auch einmal eine Aus- zeit für sich nehmen, weil die Hospizhelfer bei dem Kranken sind – ob zu Hause, im Krankenhaus oder im Altenheim. Das kostenlose Angebot des Hospizvereins im Land- kreis Kelheim e. V. soll die Arbeit aller an der Pflege und Betreuung Sterbender beteiligten Einrichtungen (z. B. Brückenpflege, Pflegedienste, Pflegeeinrichtun- gen) unterstützen. Hospizverein im Landkreis Kelheim e. V. Barbara-von-Eck-Straße 1 (Zugang über Klausenstraße), 93309 Kelheim Tel.: 0175 3506607 E-Mail: info@hospizverein- landkreis-kelheim.de Ü Ü Was tun im Todesfall? Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können helfen, die notwendigen Schritte zu ergrei- fen. Die Reihenfolge der Liste kann als zeitliche Ori- entierung dienen: 1. Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt. 2. Nächste Angehörige unterrichten. 3. Bestattungsinstitut einschalten. 4. Meldung des Todesfalls spätestens am folgen- den Werktag beim Standesamt. 5. Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt, die Beerdigung anmelden. 6. Benachrichtigung der gesetzlichen und pri- vaten Versicherungsträger: Rentenversi- cherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse. 7. Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht. 8. Todesanzeige aufgeben. 9. Kündigung laufender Verträge, Benachrichti- gung von Vereinen, Verbänden, Organisatio- nen, denen der/die Verstorbene angehört hat. 10. Eventuell Kraftfahrzeug bei der Zulassungs- stelle abmelden. 11. Wohnung auflösen (Strom/Gas/Wasser ablesen lassen, Abfallentsorgung/Zeitungen/Abonne- ments etc. kündigen). 12. Belege aller Ausgaben nach dem Tod des Ange- hörigen aufbewahren (haben evtl. Auswirkun- gen auf die Erbmasse). Meist sind auch die Bestattungsinstitute gerne bereit, die für die Bestattung notwendigen Behördengänge zu übernehmen.

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