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4. Energieeffizientes Planen und Bauen
Tipp
Die DBU (Deutsche Bundesstiftung Um-
welt) hat in Zusammenarbeit mit Hand-
werkern, Architekten, Verbraucherzen-
tralen sowie verschiedenen Banken die
Kampagne „Haus sanieren – profitie-
ren“ gestartet. Ein geschulter Fach-
mann kommt zu Ihrer Wunschimmobi-
lie und prüft kostenlos und unverbind-
lich deren Zustand. Bei diesem „Ener-
gie-Check“ erhalten Sie wertvolle
Hinweise für die Verbesserung der
Dämmung, der Fenster und Heizsyste-
me, wodurch sich der Mehrwert Ihres
Gebäudes steigert.
Tipp
Eine luftdichte Gebäudehülle trägt in
hohem Maße zur Energieeinsparung
bei. Mit dem so genannten „Blower-
Door-Test“ können Sie Ihr Gebäude auf
undichte Schwachstellen überprüfen
und diese daraufhin beseitigen.
Geld sparen und zum Umweltschutz
beitragen
Den Energieverbrauch genau im Auge zu
behalten ist eine Entwicklung der letzten
Jahrzehnte. Das Verständnis, dass ein um-
weltfreundliches Verhalten in punkto Hei-
zenund Stromverbrauchnotwendig ist, hat
in unserer Gesellschaft einen festen Platz
eingenommen. Nur die Umsetzung liegt
noch in den Anfängen – obwohl gerade
jetzt ausreichend technischeMöglichkeiten
zur Verfügung stehen: effiziente Fenster,
hochwärmedämmende Außenbauteile so-
wie modernisierte Abluftanlagen sind nur
eine kleine Auswahl der bestehenden An-
gebote. Je mehr Energie Sie durch solche
Maßnahmen einsparen, umso mehr scho-
nen Sie die Umwelt – und das zahlt sich in
Form verringerter Betriebskosten aus.
Info
ImRahmen der beiden Programme „zu-
kunft haus“ und „Initiative Energie­
effizienz“ informiert die Deutsche
Energie-Agentur (dena) über Einspar-
potenziale im Alltag und führt zahlrei-
che Projekte zur Verbesserung der Ener-
gieeffizienz bei Gebäuden durch. Auf
der Webseite der Kampagne „zukunft
haus“ finden Sie zahlreiches Informati-
onsmaterial und Tipps zum Energie­
sparen, zu Energieausweis und Co.:
Die Energieeinsparverordnung
In der Energieeinsparverordnung sind
bautechnische Standardanforderungen
zumeffizienten Betriebsenergieverbrauch
Ihres Gebäudes oder Bauprojektes vor­
geschrieben. Sie gilt für Wohngebäude,
Bürogebäude und gewisse Betriebsge­
bäude.
Energieausweis ist Pflicht
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Energieausweis-Pflicht regelt, dass bei
jedem Nutzerwechsel einer Wohnung
oder eines Gebäudes ein Zertifikat über
den Energiebedarf vorgelegt werden
muss. So sollen Verbraucher objektiv in-
formiert werden. Außerdem ermöglicht
der Energieausweis den Vergleich des
Energiebedarfs verschiedener Objekte
und wird so zum maßgeblichen Entschei-
dungshelfer in Sachen Wohnungs- oder
Hauswahl. Der Energieausweis gilt für das
gesamte Gebäude und ist zehn Jahre gül-
tig. Kernstück des Energieausweises ist der
Energiekennwert, der in Kilowattstunden
pro Quadratmeter und Jahr angegeben
wird. Nach ihm werden die Gebäude ein-
geordnet. Mit der Änderung der EnEV ist
seit Juli 2009 auch für Nichtwohngebäude
der Nachweis eines Energieausweises vor-
geschrieben. Bei öffentlichen Gebäuden
wird ein sogenannter Jahres-Primärener-
giebedarf ermittelt, dessen Ergebnis der
Gebäudebesitzer aushängen muss, damit
es für dieÖffentlichkeit einsehbar ist. Aus-
nahmeregelungen existieren für Zwangs-
versteigerungen und denkmalgeschützte
Häuser.
4.2 Ausbau von Dachgeschossen
Nach wie vor liegen in deutschen Dach-
räumen ungeahnte Kapazitäten anWohn-
raum brach. Jedoch ist der Ausbau des
Dachraumes sorgfältig gemeinsam mit
einemFachmann zu überlegen und detail-
liert zu planen, denn es sind einige gesetz-
lich festgelegte Rahmenbedingungen
dabei zu erfüllen. Unter anderem gibt es
besondere brandschutztechnische Anfor-
derungen an die Bauteile.
Aufenthaltsräume im Dachraum müssen
eine lichte Raumhöhe von 2,20 m haben.
Diese Höhe ist mindestens über die Hälfte
ihrer Grundfläche einzuhalten, wobei
Raumteile mit einer lichten Höhe unter
1,50 m außer Betracht bleiben.
Jedes ausgebaute Dachgeschoss muss über
zwei Rettungswege verfügen: einen Zu-
gang über das notwendige Treppenhaus,
sowie für jede Nutzungseinheit min­
destens ein von der Feuerwehr anleiter-
bares Fenster (lichte Größe mind. 0,90 m
x 1,20m). Für Maisonettewohnungen und
Galerien gelten Sonderregelungen.
Der wichtigste Schritt vor Beginn des Dach­
ausbaus bleibt der Gang zu den Behörden,
um zu erkunden, welche Baumaßnahmen
einer Genehmigung bedürfen.
4.3 Heizungsanlagen
Sowohl bei einemNeubau als auch bei der
Sanierung eines Altbaus müssen Sie sich
Gedanken über das richtige Heizsystem
machen. Bei denÜberlegungen sollten alle
wichtigen Faktoren mit einbezogen wer-
den, um die effizienteste Variante für das
Eigenheim zu ermitteln. Wie groß ist die
zu beheizende Fläche? Welche Technik
soll verwendet werden? Wie können Sie
gleichzeitig zumUmweltschutz beitragen?
Beim Einbau einer neuen Heizanlage ist es
eineÜberlegungwert, ob dafür nicht sinn-
vollerweise eineHeizungmit regenerativer
Energiequelle in Frage kommt. Denn dies
hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und
Ihren Geldbeutel, auch die gesetzlichen
Bedingungen fordern die Nutzung erneu-
erbarer Energiequellen. Im EEWärmeG
(Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
wurde festgesetzt, dass in allenNeubauten
ab dem 1. Januar 2009 erneuerbare Ener-
gien verwendet werdenmüssen. Es besagt
zusätzlich, dass bis zum Jahr 2020 nahezu
14 Prozent des gesamten Heizenergiebe-
darfs aus regenerativen Quellen entnom-
men werden müssen.
Erdgas und Biogas
Energieeffizient lassen sich Wohnräume
mit Erdgas in Kombination mit einem
Brennwertkessel beheizen. Mit Hilfe einer
intelligenten Regelungstechnik wird die
Wärmeerzeugung gesteuert, so dass diese
Heizanlage sehr effizient und energie-
schonend betrieben werden kann. Erdgas
als Heizmittel einzusetzen erweist sich im
(Quelle: photl.com)