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1.1 Baufinanzierung –
Was kann ich mir leisten?
Beginnen Sie mit einer Überprüfung Ihrer
persönlichen Finanzen, indemSie Ihremo-
natlichen Einnahmen und Ausgaben ge-
genüberstellen. Die Differenz steht für die
Darlehensraten zur Verfügung. ImBereich
der Ausgaben sollte ein Sicherheitszu-
schlag von mindestens 5-10% einberech-
net wer­den.
1.2 Das Baurecht –
Was ist wo zulässig?
Von entscheidender Bedeutung für die
Auswahl eines Grundstückes, aber auch
eines Hauses oder einer Eigentumswoh-
nung ist neben Lage und Preis das allge-
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1. Was ist beim Planen zu beachten?
meine aber auch das örtliche Baurecht –
was und wie kann ich bauen oder erwei-
tern, welche Entwicklungen sind in der
engeren oder weiteren Nachbarschaft zu
erwarten usw.
Bauplanungsrecht
Das Bauplanungsrecht kennt zwei Pla-
nungsstufen: Die vorbereitende Bauleit-
planung, die imFlächennutzungsplan fest­
gelegt wird und die verbindliche Bauleit-
planung, die sich in den Bebauungsplänen
niederschlägt. Die Planungshoheit liegt
bei der Stadt. Der Stadtrat ist also für die
Verabschiedung der Flächennutzungs- und
Bebauungspläne zuständig.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan umfasst das ge-
samte Stadtgebiet und ordnet den voraus-
sehbaren Flächenbedarf für die einzelnen
Nutzungsmöglichkeiten, wie z.B. fürWoh-
nen, Arbeiten, Verkehr, Erholung, Land-
wirtschaft und Gemeinbedarf. Ob die
hierzu festgelegten Flächen tatsächlich
auch für den vorgesehenen Bedarf ge-
nutzt werden, wirdmit diesemPlan jedoch
noch nicht bestimmt, sondern erst mit ei-
nem Bebauungsplanverfahren, wenn der
konkrete Bedarf anfällt. Aus demFlächen-
nutzungsplan entsteht also einerseits kei-
nerlei Anspruch auf die ausgewiesene
Nutzung, andererseits kann jedoch ein
Bebauungsplan nur aus dem Flächennut-
zungsplan entwickelt werden. Bei abwei-
chendenAusweisungenmuss zunächst der
Flächennutzungsplan geändert werden.
Seine generelle Neubearbeitungwird ent-
(Quelle: photl.com)
(Quelle: mediaprint infoverlag gmbh)