Seite 6 - 76829_48_03_13

Basic HTML-Version

4
Rund um da s S t ande s amt
Wenn Sie sich zur Eheschließung oder Lebenspartnerschaft ent-
schlossen haben, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Als
besonderen Service bieten wir Ihnen die Online-Anforderung von
Urkunden oder Auskünften an.
Zuständig für die Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen
Bezirk einer von Ihnen beiden wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen
haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Anstelle des früheren Aufgebotes geht heute der Eheschließung
die Anmeldung voraus. Dabei wird durch den Standesbeamten
geprüft, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind Do-
kumente erforderlich. Welche dies in Ihrem Fall sind, erfahren Sie
vom Standesamt. Nutzen Sie hierzu unseren Online-Service der
Voranmeldung der Eheschließung.
In Rheinland-Pfalz ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft
inzwischen Aufgabe der Standesämter. Daher sind die Vorausset-
zungen zur Anmeldung grundsätzlich wie bei einer Eheschließung
zu beachten.
Wenn Sie einen bestimmten Terminwunsch haben, sollten Sie Ih-
ren Termin rechtzeitig bei uns reservieren. Dies gilt insbesondere
für markante Daten. Es ist aber selbstverständlich auch möglich,
kurzfristig zu heiraten. Heiraten können Sie in Landau in der Pfalz
von Montag bis Freitag, während der Dienstzeit, sowie an be-
stimmten Samstagen.
Telefonisch erreichen Sie uns unter diesen Rufnummern:
Herr Völlinger 06341 13-3300 Frau Mora 06341 13-3301
Frau Lanzet 06341 13-3302 Frau Kouba 06341 13-3303
Frau Wagner 06341 13-3303 Frau Hepp 06341 13-3304
Frau Reinhardt 06341 13-3305 Frau Wind 06341 13-3306
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Fr.
08.30–12.00 Uhr
Di.
14.00–16.00 Uhr
Do.
14.00–18.00 Uhr
Das Team vom Landauer Standesamt
v.l.n.r. Monika Mora, Regina Wind, Christina Lanzet, Regina Wagner, Jaqueline Hepp, Ilonka Reinhardt, Andrea Kouba, Leander Völlinger Foto: Stadt Landau in der Pfalz