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10 Tipps für den Umgang mit Handwerkern, deren Beachtung die Gefahr von Streitigkeiten
zwischen Verbraucher und Handwerk vermeiden oder reduzieren können.
Tipp 1
Wenden Sie sich immer an einen Meisterbetrieb. Bei der Kreishandwerkerschaft
können Sie erfahren, ob es sich bei dem Betrieb, den Sie beauftragen möchten,
um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt, denn nicht jeder handwerklich
Auftretende / Inserierende / Werbende ist auch wirklich ein Handwerker.
Tipp 2
Bedenken Sie, dass auch die Kosten für An- und Abfahrt getragen werden
müssen. Suchen Sie deshalb einen Handwerker in Ihrer näheren Umgebung.
Tipp 3
Bei umfangreicheren Aufträgen sollten stets ein oder mehrere schriftliche
Kostenvoranschläge zum Preisvergleich eingeholt werden. Kosten hierfür sind bei
entsprechender Vereinbarung zu zahlen.
Tipp 4
Achten Sie bei Auftragserteilung darauf, dass Art und Umfang der Arbeiten sowie
die Preise hierfür möglichst genau festgelegt sind.
Tipp 5
Stellen Sie klar, dass unvorhergesehene bzw. zusätzliche Arbeiten nur nach
vorheriger Zustimmung ausgeführt werden dürfen.
Tipp 6
Vereinbaren Sie bei allen Aufträgen möglichst einen festen Fertigstellungstermin.
Dies gilt insbesondere für Reparaturaufträge, die Ihre Anwesenheit erfordern.
Fordern Sie auf jeden Fall, dass Sie bei etwaiger Nichteinhaltung des Termins
rechtzeitig benachrichtigt werden.
Tipp 7
Stellen Sie sicher, dass Sie für eventuelle Rückfragen des Handwerkers
telefonisch erreichbar sind.
Tipp 8
Bezahlen Sie Ihre Rechnung unverzüglich, denn der Handwerker muss seine
gesamte Leistung einschließlich der Materialien „vorfinanzieren“. Skonto darf nur
bei vorheriger Vereinbarung abgezogen werden.
Tipp 9
Bei Fragen zur Rechnungslegung sollten Sie den beauftragten Handwerker
anrufen und um Erläuterung bzw. Aufklärung bitten. Suchen Sie bei allen
Reklamationen das offene Gespräch und vermeiden Sie den Eindruck, Sie seien
nicht zahlungswillig, was Rechtsfolgen haben könnte.
Tipp 10
Sollten bei Auftragserteilung bzw. Abwicklung des Auftrags Probleme entstehen,
die Sie selbst nicht einvernehmlich mit dem Handwerker regeln können,
wenden Sie sich an die Kreishandwerkerschaft mit ihren Fachinnungen sowie
Innungssprechstunden und Schiedsstellen, die sich auf Wunsch helfend und
vermittelnd einschalten.