Seite 56 - Ready for Take off - Kreishandwerkerschaft Ortenau

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Ausbildungsvertrag
du außerhalb des Ausbildungsbetriebs
teilnimmst. Darunter fällt beispielswei-
se der Besuch der Berufsschule.
Selbstverständlich müssen auch alle
finanziellen Angelegenheiten im Aus-
bildungsvertrag geregelt werden, also
wie und wann du bezahlt wirst. Die
Höhe der Vergütung richtet sich dabei
nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf
und dem Unternehmen. Fest steht
allerdings, dass die Vergütung jährlich
ansteigen muss und monatlich –
spätestens am letzten Arbeitstag des
Monats – ausbezahlt werden muss.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Dau-
er deiner täglichen Arbeitszeit. Die
Geschafft!
Du hast das Vorstellungsgespräch
gemeistert und der Betrieb möchte
dich einstellen. Nun steht also der
Ausbildungsvertrag an. Geschlossen
wird dieser zwischen dir und deinem
Ausbildungsbetrieb. Den Vertrag
unterschreiben ein Firmenvertreter
und du selbst. Solltest du jedoch noch
keine 18 Jahre alt sein, müssen deine
gesetzlichen Vertreter – in aller Regel
also deine Eltern – für dich unter-
schreiben.
Was muss im Ausbildungsvertrag
stehen?
Im Vertrag werden zunächst die bei-
den Vertragspartner – die Firma und
du als Azubi – aufgeführt. Es wer-
den also genaue Daten des Betriebs
beschrieben und deine persönlichen
Daten sowie die Daten deiner gesetzli-
chen Vertreter aufgenommen. Wichtig
ist, dass im Vertrag festgelegt ist,
welchen Beruf du erlernen möchtest.
Es können nur staatlich anerkannte
Ausbildungsberufe genannt werden,
was bedeutet, dass für den Beruf
eine Ausbildungsverordnung erlassen
worden sein muss. So wurde eine
geordnete und einheitliche betriebli-
che Ausbildung in ganz Deutschland
sichergestellt.
Ganz wichtig ist natürlich auch der
zeitliche Rahmen deiner Ausbildung.
Deshalb sollten Ausbildungsbeginn
und -ende im Vertrag angegeben sein.
Die Dauer der Ausbildung wird immer
in Monaten angegeben und beträgt
in der Regel zwischen 24 und 42 Mo-
naten. Festgelegt ist die Dauer in
der Ausbildungsverordnung. Falls du
einen höheren Schulabschluss oder
vielleicht bereits eine andere Ausbil-
dung absolviert hast, kann die Dauer
verkürzt werden. Auch die Verkürzung
muss dann vertraglich festgehalten
werden. Geregelt werden muss auch
deine Probezeit. Diese muss mindes-
tens einen Monat und höchstens vier
Monate betragen. Innerhalb dieser
Zeit können sowohl dein Arbeitge-
ber als auch du als Arbeitnehmer
ohne Angabe von Gründen das
Ausbildungsverhältnis kündigen.
Während dieser Zeit gibt es
keine Kündigungsfrist.
Festgehalten wird
im Ausbildungs-
vertrag auch,
an welchen
Ausbildungs-
maßnahmen
Eine Liste mit solchen „aner-
kannten Ausbildungsberufen“
findest du unter
DER AUSBILDUNGSVERTRAG