Seite 6 - Ready for Take off - Kreishandwerkerschaft Ortenau

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Die Kreishandwerkerschaft Ortenau
wird von den Handwerksinnungen
ihres Bezirkes gebildet und ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechtes.
Sie hat nach dem Gesetz zur Ordnung
des Handwerks folgende Aufgaben:
die Gesamtinteressen des selbst-
ständigen Handwerks und des
handwerksähnlichen Gewerbes
sowie die gemeinsamen Interes-
sen der Handwerksinnungen ihres
Bezirkes wahrzunehmen
die Handwerksinnungen bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben zu unter-
stützen
Einrichtungen zur Förderung und
Vertretung der gewerblichen,
wirtschaftlichen und sozialen
Interessen der Mitglieder der Hand-
werksinnungen zu schaffen oder zu
unterstützen
die Behörden bei den das selbst-
ständige Handwerk und das
handwerksähnliche Gewerbe ihres
Bezirks berührenden Maßnahmen
zu unterstützen und ihnen Anre-
gungen, Auskünfte und Gutachten
zu erteilen
die Geschäfte der Handwerksinnun-
gen auf deren Ansuchen zu führen
die von der Handwerkskammer Frei-
burg erlassenen Vorschriften und
Anordnungen durchzuführen
Aufgaben im Einzelnen
Beratung und Einflussnahme auf
die regionale Handwerkspolitik und
-wirtschaft
Zusammenarbeit mit Behörden und
kommunalen Einrichtungen
Organisation gutachtlicher Tätig-
keit durch Vertreter der Innungen
Durchführung von Maßnahmen zur
Bekämpfung unlauteren Wettbe-
werbs und von Schwarzarbeit
Öffentlichkeitsarbeit (Werbung für
das Handwerk, Pressearbeit)
Beratung in Ausbildungsfragen/bei
Abschluss von Berufsausbildungs-
verträgen
Aufbau und Durchführung eines
gewerkespezifischen Fort- u.
Weiterbildungsprogrammes für
Lehrlinge, Gesellen und Meister
Zusammenarbeit mit Ausbildungs-
betrieben, Schulen und anderen
Bildungsträgern
Abwicklung des Prüfungswesens
Berufspolitische Fragen
(Informationen und Einflussnahme)
DIE KREISHANDWERKERSCHAFT ORTENAU
STELLT SICH VOR
Quelle: blondsteve – Fotolia