Seite 12 - Mit Vollgas durch die Schulzeit - Wegweiser zur Schulzeit und Ausbildung

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. Schulformbeschreibung
Berufskolleg
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Allgemeine Informationen zur Schulform
Berufskollegs sind Schulen der Sekundar-
stufe II. Sie verknüpfen praxisnah die beruf-
liche und allgemeine Bildung miteinander.
Das System ist in sich sehr durchlässig und
ermöglicht so nach Erreichung eines Ab-
schlusses auch die Erlangung der nächst-
höheren Qualifikation. Die Bandbreite der
Bildungsgänge reicht vom Nachholen des
Hauptschulabschlusses bis zur allgemei-
nen Hochschulreife. Die Fachpraxis hat eine
große Bedeutung und die Unterrichtsfächer
orientieren sich inhaltlich am gewählten
beruflichen Schwerpunkt. Diese Schulform
empfiehlt sich insbesondere für Schülerin-
dass es ein entsprechendes Angebot in der
Region gibt. InwelchemMaße das Gemein-
same Lernen in einer Region ausgebaut
wird, entscheiden Eltern letztendlich durch
ihre Wahl des gewünschten Förderortes.
• Die Einrichtung von Schwerpunktschulen
sichert im Fall von komplexen Behinde-
rungen den qualitativen Standard der son-
derpädagogischen Förderung und beugt
der Vereinzelung der Kinder vor. Schwer-
punktschulen sind allgemeine Schulen,
die neben den Förderschwerpunkten der
Lern- und Entwicklungsstörungen sowie
Sprache mindestens einen weiteren För-
derschwerpunkt anbieten.
Falls dem Wunsch der Eltern nicht entspro-
chen werden kann, weil die personellen
und sächlichen Voraussetzungen an keiner
geeigneten allgemeinen Schule geschaf-
fen werden können, sind Schulaufsicht und
Schulträger – sofern die Ablehnung auf diese
zurückgeht – seitdem gehalten, den Eltern
die Gründe schriftlich darzulegen.
Förderschulen
Ein großer Teil der Schülerinnen und
Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf wird derzeit noch in För-
derschulen gefördert, die über eine
besondere Sach- und Personalaus-
stattung verfügen. Förderschulen
sind gegliedert in sieben Förder-
schwerpunkte:
• Lernen
• Sprache
• Emotionale und soziale
Entwicklung
• Sehen
• Hören und Kommunikation
• Geistige Entwicklung
• Körperliche und moto-
rische Entwicklung
Eine Übersicht der Förder-
schulenmit Sekundarstufe
in Recklinghausen finden
Sie in der tabellarischen
Übersicht und auf den fol-
genden Seiten.
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. Schulformbeschreibung
Förderschule
Kinder und Jugendliche mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf werden entweder
an allgemeinen Schulen oder an Förder-
schulen unterrichtet. Beide Formen der
Förderung – der Gemeinsame Unterricht
für Schülerinnen und Schüler mit und ohne
sonderpädagogische Förderbedarfe sowie
der Unterricht in einer Förderschule – sind
in rechtlicher und pädagogischer Hinsicht
gleichwer tig. Die sonderpädagogische
Förderung reicht von der Frühförderung
(bei sinnesgeschädigten Kindern) bis zur
beruf lichen Bildung in Berufskollegs und
Förderberufskollegs. Sie umfasst alle Bil-
dungsgänge, Schulformen und Schulstufen.
Nach dem Inkraf ttreten der Behinderten-
rechtskonvention der Vereinten Nationen in
Deutschland im März 2009 hat der Land-
tag von Nordrhein-Westfalen im Dezember
2010 den Grundsatzbeschluss gefasst, den
Rechtsanspruch auf inklusive Bildung im
Schulgesetz zu verankern.
Zukünf tig sollen in Nordrhein-Westfalen
immer mehr Schülerinnen und Schüler mit
und ohne Behinderungen gemeinsam lernen.
Vom Gemeinsamen Lernen haben alle Schü-
lerinnen und Schüler etwas. Die Leistungs-
starken werden dadurch nicht benachteiligt.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf entwickeln höhere
Kompetenzen. Alle profitieren vom sozialen
Zusammenhalt.
Auf demWeg zur inklusiven Schule geht NRW
zweigleisig vor. Zum einen wird das Gemein-
same Lernen systematischweiter ausgebaut,
zum anderen wurde mit der Verabschiedung
des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes im
Landtag NRW die gesetzliche Grundlage für
den Ausbau des Gemeinsamen Lernens ge-
schaffen:
• Alle Kinder sollen Zugang zu einer allge-
meinen Schule haben – und zwar unabhän-
gig davon, ob sie einen Bedarf an sonder-
pädagogischer Unterstützung haben oder
nicht. Deshalb soll Eltern mindestens eine
geeignete allgemeine Schule angeboten
werden – wobei das nicht immer die ge-
wünschte Schule sein kann.
• Eltern sollen weiterhin die Förderschule
wählen können. Voraussetzung dafür ist,