Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Remseck am Neckar

10 Die Entscheidung über eine Bestattungsform und die Art der Grabstätte ist nicht nur in Bezug auf die Kosten wichtig. Schließlich gilt es, für die unterschiedlichen Grabarten auch die verschieden langen gesetzlichen Ruhezeiten zu bedenken, die nur teilweise verlängert werden können. In Remseck am Neckar wird generell zwischen Wahlgräbern (25 Jahre gesetzliche Ruhezeit des Erstbestatteten) und Reihengräbern (20 Jahre gesetzliche Ruhezeit) unterschieden, wobei Reihengräber günstiger als Wahlgräber sind. Urnen­ bestattungen wiederum sind günstiger als Erdbestattungen. Informationen zu den aktuellen Gebühren gibt es bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon: 07146 289-610, Telefax: 07146 289-698, E-Mail: info@remseck.de od er unter www.remseck.de/stadtrecht. Grabtypen in Remseck am Neckar: Wahlgrab für Erdbestattung mit Sarg J Als Einzelgrab (und bis zu 4 Urnen) J Als Doppelgrab (und jeweils bis zu 4 Urnen) J Mit freier Auswahl im Wahlgrabfeld J Für 25 Jahre mit Verlängerung Wahlgrab für Urnenbestattung J Für bis zu vier Urnen J Mit freier Auswahl im Wahlgrabfeld J Entweder als Erdbestattung (Grabstelle) oder in einer Urnen- nische (Kolumbarium) oder in einer Sonderbestattungsform (Urnenwiese, Urnental, Urnenhof oder den Würfelgrabma- len). Im Kolumbarium und den Sonderbestattungsformen sind maximal zwei Urnen in einer Grabstätte möglich. J Für 25 Jahre mit Verlängerung Die verschiedenen Formen der Bestattung Urnenhof Neckargröningen

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