Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Remseck am Neckar

15 Jeder Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgen- den Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Die Anzeige eines Sterbefalls erfolgt durch die Hinterbliebenen persönlich oder durch beauftragte Bestattungsunternehmen. Ist der Tod im Krankenhaus oder in einem Alten- oder Pflege­ heim eingetreten, so erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung. Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist. Das Standesamt stellt gebührenfrei für Krankenkassen- und Rentenzwecke eine Sterbeurkunde aus. Standesamt der Stadt Remseck am Neckar Rathaus Neckarrems Fellbacher Straße 2 Telefon: 07146 289-118 Telefax: 07146 289-152 E-Mail: info@remseck.de Erforderliche Urkunden Für die Anzeige und Eintragung des Sterbefalls in das Sterbe- register müssen in jedem Fall folgende Unterlagen vorgelegt werden: J Ausgefüllte Sterbefallanzeige J Todesbescheinigung und Leichenschauschein der Ärztin bzw. des Arztes J bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalaus- weis/Reisepass der bzw. des Anzeigenden J Nachweis über den letzten Wohnsitz (Meldebestätigung, Personalausweis/Reisepass des/der Verstorbenen, Strom- rechnung oder Ähnliches). Entfällt, wenn der letzte Wohn- sitz in Remseck am Neckar war J beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters bzw. Geburts- urkunde (ggf. mit Übersetzung) oder Stammbucheintrag Zusätzlich sind noch je nach Familienstand folgende Unter­ lagen vorzulegen: J Bei verheirateten Personen: beglaubigte Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuchs des Standesamts des Eheschließungsortes bzw. Stammbuch der Familie J Bei geschiedenen oder verwitweten Personen: rechtskräfti- ges Scheidungsurteil bzw. die Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners (wenn die Scheidung bzw. der Tod der Partnerin oder des Partners nicht aus der beglaubigten Abschrift des Eheregisters hervorgeht) J Bei verpartnerten Personen: Lebenspartnerschaftsurkunde J Bei aufgehobener Lebenspartnerschaft: Urteil der Aufhe- bung Anzeige beim Standesamt Urnenhof Aldingen

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