Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Remseck am Neckar

18 Art und Ort der Bestattung richten sich zunächst nach dem Willen von Verstorbenen. Haben Verstorbene Wünsche in dieser Hinsicht geäußert, so vertrauen sie in der Regel darauf, dass die Angehörigen ihren Willen erfüllen werden. Rechtlich bindend sind jedoch ge- troffene Anordnungen nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? © thinkstock.com Fehlt es an einer Willensäußerung von Verstorbenen, so sind die Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille der überlebenden Ehegattin bzw. des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten. Hinter- lässt die bzw. der Verstorbene keine Ehepartnerin oder keinen Ehepartner, so geht der Wille der Kinder oder deren Ehe- partnerin bzw. Ehepartner dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandter dem der entfernteren Ver- wandten oder der bzw. des Verlobten vor.

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=