Seite 21 - Mein Profi - Das Nachschlagewerk des Handwerks

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Hausverwaltung
- Profiwissen
Firmenprofil
Gründungsjahr: 1986
Betriebsgröße: 3 Mitarbeiter
Kleinaufträge / Ausbildungsbetrieb /
Aufträge jeglicher Art
Ausführungsgebiet:
Landkreis Saarlouis
Mein Profi für:
Gartenarbeiten
Winterdienst
Elektro-Kleinarbeiten
Reinigungsarbeiten
Reparaturarbeiten
Holzschutz
Trockenbau
Raumausstatter
Kontakt
Hennrich
Holz- & Bautenschutz, Reinigungs- &
Renovierungs-Dienstleistungen
Drosselweg 1
66793 Saarwellingen
Ansprechpartner:
R. Hennrich
Tel.: 06838 92433
Fax: 06838 8649877
Mobil: 0700 78637863
E-Mail:
Die wenigsten Besitzer von Wohnei-
gentum verwalten ihre Wohnungen
oder Wohnanlagen persönlich – die
meisten beauftragen damit eine so-
genannte Hausverwaltung. Diese hat
meist zwei unterschiedliche Aufgaben-
bereiche:
Sie übernimmt einerseits die kauf-
männische und andererseits die
technische Verwaltung eines Objektes.
Einige Hausverwaltungen bieten auch
einen Hausmeisterservice an. Aus wie
vielen Personen eine Hausverwaltung
besteht – aus einem ganzen Büro oder
einer einzigen Person – ist dabei ganz
unterschiedlich. Denn für eine Tätigkeit
als Hausverwalter ist in Deutschland
keine Ausbildung vorgeschrieben
und die Berufsbezeichnung an sich
ist nicht geschützt. Das bedeutet im
schlimmsten Falle: Jeder kann sich
Hausverwalter nennen, der sich „etwas
dazuverdienen“ möchte. Doch natürlich
gibt es auch etliche kompetente Dienst-
leister. Daher ist es sehr wichtig, bei
der Auswahl sorgfältig und umsichtig
vorzugehen. Dies gilt insbesondere, da
die Hausverwaltung dem Eigentümer
meist auch finanzielle Angelegenhei-
Die Immobilie in anderen Händen –
Hausverwaltung
ten wie die Verwaltung des Mietzinses
abnimmt. Auch die jährliche Neben-
kostenabrechnung oder die Bezahlung
von Wasser und der Abfallentsorgung
gehören zu ihren Aufgaben. Und nicht
zuletzt steht natürlich der Immobilien-
wert auf dem Spiel, wenn das Gebäude
nicht fachgerecht gepflegt und gewartet
wird.
Checkliste:
Worauf Sie bei der Wahl einer Hausver-
waltung achten sollten
• Ganz wichtig: Ein Verwalter muss eine
Vermögensschadenhaftpflichtver-
sicherung und eine Betriebs-
haftpflichtversicherung vorweisen
können. Für jedes professionelle Ar-
beiten als Verwalter sind diese beiden
Versicherungen Pflicht!
• Ebenfalls zentral: Als Eigentümer müs-
sen Sie unbedingt Kontoinhaber sein.
Das gilt auch für Rücklagenkonten.
• Welche Ausbildung hat der Verwal-
ter? Zwar gibt es keine spezielle
Ausbildung zum Verwalter, doch eine
frühere Tätigkeit als z.B. Büro- oder
Verwaltungsfachkraft zeigt, dass die
betreffende Person ihren Aufgaben
wahrscheinlich gewachsen ist.
• Achten Sie auf einen professionellen
Vertrag. Sind z.B. die Haftung, die Auf-
gaben und Befugnisse klar geregelt?
Ein weiterer Hinweis auf Kompetenz
ist die Mitgliedschaft des Verwalters in
einem Berufsverband.