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Treppenbau
- Profiwissen
Beim Rohbau sollten Sie bereits daran
denken, entsprechende Aussparungen
für die späteren Geschosstreppen,
welche die einzelnen Stockwerke mit-
einander verbinden, freizulassen. Wie
diese Treppen genau aussehen sollen,
bleibt Ihnen als Bauherr in weiten Teilen
selbst überlassen. Allerdings schreibt
die Landesbauordnung gewisse Richt-
linien vor, die jede Treppe erfüllen muss.
Schließlich dient sie im Fall der Fälle
als Fluchtweg und sollte außerdem
auch von Senioren oder Kindern sicher
benutzt werden können.
Wie sicher und bequem eine Treppe
zu begehen ist, hängt vor allem vom
Steigungsverhältnis ab. Als optimal gilt
ein Neigungswinkel der Treppe von
circa 30 Grad und ein Verhältnis von
Stufenhöhe zu Stufentiefe von 17 zu 29.
Diese Zahl richtet sich nach der Schritt-
länge eines erwachsenen Menschen,
die ungefähr bei 63 Zentimetern liegt.
Der geringste Energieaufwand zum
Treppensteigen errechnet sich aus der
Formel: Die doppelte Stufenhöhe plus
die einfache Stufentiefe ergibt einen
erwachsenen Schritt.
In Einfamilienhäusern mit bis zu drei
Stockwerken müssen die Stufen 80
Zentimeter breit sein. Ferner ist per
Gesetz festgelegt, dass die Durch-
gangshöhe der Treppe zwei Meter nicht
unterschreiten darf. Für das Geländer
gilt: Es sollte ungefähr 90 Zentimeter
über der Trittkante liegen. Wenn es
sich um ein offenes Geländer han-
delt, sollten die Stäbe nicht weiter als
zwölf Zentimeter auseinander liegen,
um Verletzungen bei Kindern zu ver-
meiden, denen somit keine Möglichkeit
zum klettern geboten wird.
Treppenbau