Seite 4 - Familienwegweiser der Stadt Schopfheim

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Begrifflichkeiten
Kindertagesstätten
sind Orte, an denen die Kinder tagsüber von
pädagogischen Fachkräften betreut werden.
Wir unterscheiden zwischen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort.
In den
Kinderkrippen
werden Kinder vom ersten bis zum dritten
Lebensjahr, in den
Kindergärten
vom dritten Lebensjahr bis zur
Einschulung und im
Hort
während der Grundschulzeit betreut.
In
altersgemischten Kindergartengruppen
können Kinder
bereits ab zwei Jahren aufgenommen werden.
Unsere Kindertagesstätten werden als familienergänzende, päda-
gogische Einrichtung definiert. Sie haben den Auftrag, die Eltern
in ihrer Erziehungsverantwortung für die Kinder zu unterstützen.
Ihre Aufgabe besteht in der Bildung, Erziehung und Betreuung
des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Zur Einrich-
tung einer Kindertagesstätte bedarf es einer Betriebserlaubnis, in
der die Gruppengröße und die personelle Besetzung abhängig von
der jeweiligen Betriebsform festgelegt werden.
Familie im Wandel der Zeit
Während kurz nach dem Krieg die Wohnungsnot noch dazu geführt
hat, dass oft mehrere Generationen unter einem Dach gewohnt
haben, finden wir diese Konstellation heute nur noch selten. Die
ständig präsenten Großeltern und deren selbsterzählten Märchen
wurden vom Fernsehbildschirm abgelöst und aus dem Holz-
pferdchen von einst sind hochtechnische Spielzeuge geworden.
Ein-Kind- und Ein-Elternfamilien werden zunehmend häufiger.
Die moderne Kindertagestätte versucht dem gerecht zu werden.
Wissenswertes über Kindertagesstätten
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