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Aktuelle Bauplätze rund um Sinsheim und
Ansprechpartner der Verwaltung
In Sinsheim stehen attraktive Baulandflächen und Liegen-
schaften zumVerkauf an. Wohnbaugrundstücke imStadt-
gebiet Sinsheim mit familienfreundlicher Gestaltung der
Bauplatzpreise finden Sie in den Stadtteilen Adersbach,
Hasselbach, Hilsbach, Reihen, Rohrbach und in der Kern-
stadt.
Baugebiet „Alter Sportplatz“ Rohrbach
In Sinsheims nächst gelegenemStadtteil Rohrbach entsteht
2013 ein Neubaugebiet mit über 20 Baugrund­stücken in
attraktiver Ortsrandlage. Gleich in der Nähe befinden sich
der Kindergarten und die Grundschule. Für die heute not-
wendige Mobilität sorgen darüber hinaus die Anbin­
dungen über die BAB A6 und die S-Bahn. Bezüglich der
Internetan­bindung ist eine Übertragungsrate um die 100
MBit/s zu erwarten. Die Erschließung wird im April 2013
beginnen und die Bebaubarkeit spätestens ab 2014 mög­
­lich sein.
Die Plätze werden auf der Grundlage der jeweiligen Ver-
gaberichtlinien der Stadt Sinsheim vergeben. Zusätzlich
werden Kinderabschläge (s.u.) auf den Kaufpreis gewährt.
In folgenden Stadtteilen sind ebenfalls städtische Bau-
plätze verfügbar:
J
Adersbach:
sofort bebaubar,
Baugebiet: „Biesingsrain III“
Preis 126,--
/m² (incl. Erschließung)
J
Hasselbach:
sofort bebaubar,
Baugebiet: „Hühneräcker-Mittelgewann“
Preis 87,--
/m² (incl. Erschließung)
J
Hilsbach:
sofort bebaubar,
Baugebiet: „Kleinfeld“
Preis von 135,-- bis 172,50
/m²
(incl. Erschließung)
J
Reihen:
sofort bebaubar,
Baugebiet: „Ob der Ziegelhütte“
Preis 160,--
/m² (incl. Erschließung)
J
Sinsheim:
sofort bebaubar,
Baugebiet: „Sinsheim-Ost,
6. Änderung“
Preis 200,--
/m² (incl. Erschließung)
Berücksichtigung von Kindern
bei der Kaufpreisgestaltung
Seit 2008werden für die stadteigenen
Bauplätze Preisabschläge beziehungs-
weise Vergünstigungen im Rahmen
der Einräumung von Erbbaurechten
für Wohnbaugrundstücke gewährt.
a) Erwerb eines Baugrundstücks
Bauplatzkäufer erhalten proKind eine
Subventionierung von 5,00
jem² des
jeweiligen Baugrundstücks. Berück-
sichtigt werden maximal 2 Kinder.
Damit wird der festgelegte Basispreis um bis zu maximal
10,00
pro m² reduziert.
b) Einräumung eines Erbbaurechtes
ImFalle der Einräumung eines Erbbaurechtes werden nach
Abrechnung des Erschließungskostenanteils auf den re­
gulären Erbbauzins, der 4 % beträgt, Abschläge vor­
genommen
J
Familien mit einem oder 2 Kindern:
Reduzierung um 1 %
J
Familien mit mehr als 2 Kindern:
Reduzierung um 2 %
Als zu berücksichtigende Kinder gelten Angehörige unter
18 Jahren, die imHaushalt des Antragstellers / der Antrag-
stellerin leben. Den Erbbauberechtigten wird, begrenzt
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