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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Baden-Württemberg ist ein Land mit reichem kulturellen
Erbe, das in vielen Zeugnissen noch gegenwärtig ist. Auf-
gabe und Verpflichtung der Denkmalpflege ist die authen-
tische, unverfälschte Erhaltung, der Schutz sowie die Er-
forschung dieser historischen Kulturdenkmale.
Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher
Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen,
künstlerischen, wissenschaft­lichen oder städtebaulichen Be-
deutung einöffentliches Interesse besteht. ZudenBaudenk-
mälerngehörendie festmit demBoden verbundenenDenk-
mäler unddie sogenanntenEnsembles (Gesamt­anlagen, die
in einem geschichtlichen Sinnzusammenhang stehen).
Die untere Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim ist zu-
gleich untere Denkmalschutzbehörde und wirkt bei der
Wahrnehmung von Denkmalschutz und Denkmalpflege
mit. Anhand einer Denkmalliste können sie IhnenAuskunft
geben, ob ein bestehendes Gebäude oder Teile eines Ge-
bäudes ein Baudenkmal sind. Sie sind auch für die Geneh-
migung von Baumaßnahmen an Baudenkmalen zuständig
und beraten Sie in rechtlichen, baulichen, finanziellen und
steuerlichen Fragen, die den Denkmalschutz betreffen.
Fast jede bauliche Veränderung oder Nutzungsänderung
eines Baudenkmals ist genehmigungspflichtig. Daher soll-
ten Sie beabsichtigte Baumaßnahmen frühzeitig mit der
Denkmalschutzbehörde – auch aus finanziellen Erwägun-
gen – abstimmen. Denn nur für Maßnahmen, die vorab
mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und von ihr
genehmigt worden sind, können Sie als Denkmaleigen­
tümer eine steuerliche Abschreibung bzw. Förderung oder
eine Zuwendung aus Landes- bzw. Kreismitteln in An-
spruch nehmen.
Aus unserer Erfahrung empfehlen wir – rechtzeitig – Kon-
takt mit der Baurechtsabteilung aufzunehmen. Durch die
einzelobjektbezogene individuelle Beratung können die
realisierbarenMöglichkeiten zur Umsetzung der Bauwün-
sche unter Berücksichtigung der denkmalschutzrecht­
lichen Belange aufgezeigt werden. Wichtig bei der (dann
nachfolgenden) Beantragung einer denkmalschutzrecht-
lichen Genehmigung ist die Einreichung vollständiger
prüfungsfähiger Unterlagen. Der Umfang der Unterlagen
hängt von den geplantenMaßnahmen und dem jeweiligen
Objekt ab. Die Entscheidung wird im Übrigen im Beneh-
men mit dem Landesdenkmalamt erteilt.
Die Instandhaltung eines Kulturdenkmals ist teilweise mit
finanziellenMehrbelastungen verbunden. ZurMinderung
dieser denkmalbedingt notwendigenAufwendungen gibt
es steuerliche Erleichterungen und Zuschüsse. Die Ertei-
lung von Steuerbescheinigungen zur Gewährung von
steuerlichen Erleichterungen erfolgt durch die untere
Denkmalschutzbehörde; die Ausgabe von Zuschussformu-
laren erfolgt durch das Referat für Denkmalpflege beim
Regierungspräsidium Karlsruhe.
Dort sind auch die Modalitäten und Formalien im Einzel-
nen zu erfahren:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Referat 26, Referat für Denkmalpflege
Moltkestraße 74, 76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 926 - 4801
Fax: 0721 / 926 - 4800
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