Take off Magazin für Ausbildung, Beruf und mehr ... für den Elbe-Weser-Raum, 2017/2018

16 Begabtenförderung Berufliche Bildung Junge Absolventen von IHK- Ausbildungsberufen (in der Regel nicht älter als 25 Jahre) können in die Begabtenförde- rung Berufliche Bildung aufge- nommen werden. Vorausset- zung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser oder die beson- ders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruf- lichen Leistungswettbewerb. Die Aufnahme in die Förderung erfolgt auf Antrag. Dieser ist an die Industrie- und Handels- kammer zu richten. Die IHK wählt aus den Bewer- bern die einzelnen Stipendiaten aus. Gefördert wird die Teil- nahme an Weiterbildungskur- sen mit berufsbezogener oder fachübergreifender Qualifizie- rung, also an Kursen, die sich z. B. mit folgenden Themen befassen: neue Technologien, besondere Arbeitstechniken, Fremdsprachen, Manage- mentkurse, Rhetorik, Präsen- tationstechniken, Technik für Kaufleute, kaufmännisches Wissen für gewerblich-tech- nische Fachkräfte, aber auch Sprachreisen. Förderfähig sind die Kosten, die für die Weiterbildung ent- stehen (Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kosten für besondere Arbeits- mittel sowie Prüfungskosten). Von den Gesamtkosten muss der Geförderte einen Eigenan- teil von 10 % der förderfähigen Kosten tragen. Innerhalb von 12 Monaten sollte der Förderbe- trag 2.400 € nicht übersteigen. Die Förderung wird längstens drei Jahre erfolgen, sodass das Weiterbildungsengagement des Einzelnen mit bis zu 7.200 € unterstützt werden kann. Es lohnt sich also, sich während der Ausbildung anzustrengen. Weitere Informationen: www.stade.ihk24.de Dok.-Nr. 5411 Weiterbildungsstipendium Erfolg durch Initiative © Patrizia Tilly – Fotolia

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