Take off Magazin für Ausbildung, Beruf und mehr ... für den Elbe-Weser-Raum, 2017/2018

62 Geschafft! Du hast deinen Ausbildungsplatz gefunden und der Ausbildungsbetrieb will dich einstellen. Vor Beginn der Ausbildung muss jetzt nur noch der Ausbildungsvertrag abge- schlossen werden. Den schließt der Ausbildungsbetrieb mit dir, indem du mit dem Firmenvertre- ter des Betriebes den Vertrag unterschreibst. Falls du noch keine 18 Jahre alt bist, müssen zusätzlich die gesetzlichen Ver- treter, also in der Regel deine Eltern, unterschreiben. Solltest du Zusagen von mehreren Unternehmen haben, teile auch den anderen deine Entscheidung mit, damit du keine Lehrstelle blockierst. Manche Bewerber unterschreiben aus taktischen Gründen mehrere Verträge, das verstößt allerdings gegen das Vertragsrecht! Was muss im Ausbildungs­ vertrag stehen? Zunächst werden die Ver- tragspartner, die den Vertrag schließen, aufgeführt. Also werden genaue Angaben des Ausbildungsbetriebs, deine persönlichen Daten sowie die deiner gesetzlichen Vertreter eingetragen. Ganz wichtig ist die Angabe, für welchen Beruf du ausgebildet wirst. Es kann nur in staatlich anerkannten Ausbildungsberu- fen ausgebildet werden. Das heißt, wenn für den Beruf eine Ausbildungsverordnung durch Rechtsverordnung von den entsprechenden Bundesminis- tern erlassen wurde. Damit wird eine geordnete, einheitliche betriebliche Ausbildung in ganz Deutschland sichergestellt. Du findest diese Berufe unter www.bibb.de . Die Angabe, wann die Aus- bildung beginnt und endet, darf nicht fehlen. Die Laufzeit der Ausbildung wird immer in Monaten ange- geben und beträgt in der Regel zwischen 24 und 42 Monaten. Sie wird in der Ausbildungsver- ordnung festgelegt. Falls du eine besondere schulische Vorbildung oder evtl. sogar schon eine Ausbildung hast, kann die Ausbil- dungszeit verkürzt werden. Das wird dann auch eingetragen. Geregelt wird auch, wie lange die Probezeit ist. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit kannst du – aber auch der Ausbildungs- betrieb – jederzeit ohne Einhal- ten einer Kündigungsfrist das Ausbildungsverhältnis beenden. Im Ausbildungsvertrag muss auch stehen, an welchen Ausbil- dungsmaßnahmen du außer- halb deines Ausbildungsbetrie- bes teilnimmst, z. B. in einer Filiale des Betriebes. Wie viel Geld bekommst du und wann wird die Vergütung gezahlt? Diese Angaben gehö- ren in jeden Ausbildungsvertrag. Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Ausbildungsberuf und dem Unternehmen. Die Vergü- tung muss jährlich ansteigen und ist monatlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Die Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit wird ebenfalls eingetragen. Deine maximale Ausbildungszeit beträgt acht Stunden bei werk- täglich 48 Stunden pro Woche. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, darfst du maximal acht Stunden täglich in einer 40-Stun- den-Woche arbeiten. Die Dauer deines Urlaubes ist auch ein zwin- gender Vertragsbestandteil. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich zum einen nach deinem Alter (Jugendarbeits- schutzgesetz), zum anderen nach dem Bundesurlaubsgesetz und evtl. nach einem Tarif- vertrag der Branche deines Ausbildungsbetriebs. Der Berufsausbildungsvertrag informiert dich außerdem darü- ber, unter welchen Umständen und mit welchen Fristen der Vertrag gekündigt werden kann und ob noch andere Verträge (z. B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen) für das Ausbildungsverhältnis wirk- sam sind. Wenn der Vertrag unterschrie- ben ist, gibt dein Ausbilder dir eine Kopie des Vertrages. Außer- dem muss er den Vertrag an die zuständige Stelle weiterleiten (z. B. Industrie- und Handelskam- mer). Diese prüft den Vertrag und trägt ihn in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhält- nisse ein. Ohne diesen Eintrag darfst du die Abschlussprüfung nicht absolvieren. Wenn du dich ganz genau und aus erster Quelle informie- ren möchtest, kannst du im Berufsbildungsgesetz (www.bmbf.de) na chlesen. Der Ausbildungsvertrag Der Start in die Ausbildung

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=