Älter werden in Tuttlingen

L Polizei Viele Betrüger und Betrügerinnen machen sich die Hilfsbereitschaft, aber auch Unbedarftheit und Ob- rigkeitshörigkeit älterer Menschen an der Haustüre und insbesondere am Telefon zunutze. So geben diese an, Familienmitglieder, Polizeibeamte, Staats- anwälte oder Mitarbeiter von Banken zu sein, er- schleichen sich durch geschickte Gesprächsführung das Vertrauen der älteren Menschen und Zugang zu deren Bankverbindungen oder aber direkt zu erspartem Bargeldvermögen, Wertpapieren und Schmuck. Daher sollten Sie bei fremden Personen grundsätzlich Vorsicht walten lassen und seien Sie skeptisch. No- tieren Sie sich die Rufnummer, die Ihnen imDisplay angezeigt wird und gehen Sie zu Ihrer Polizei und fragen Sie nach. Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig! Informationen rund um das Thema Sicherheit finden Sie in den Broschüren der Polizei, die zum Beispiel im Rathaus, im Haus der Senioren und auch in Banken ausliegen. Außerdem können Sie sich auch direkt an die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Tuttlingen wenden. Polizeipräsidium Tuttlingen Stockacher Straße 158, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 941-153 Telefax: 07461 941-682 tuttlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de L Der WEISSE Ring Der WEISSE Ring hilft überall in Deutschland Men- schen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt ge- worden sind und kümmert sich auch um die Ange- hörigen. WEISSER Ring e.V. – Opferhilfe Telefon: 0175 5866425 wo-schoch@t-online.de W eißer Ring L docdirekt.de Sind Sie akut krank und erreichen Sie Ihren Arzt nicht? docdirekt steht allen Patienten im Landkreis Tuttlingen, die gesetzlich krankenversichert sind, offen. Die Krankenkassen übernehmen – wie bei jedem ande- ren Arztbesuch auch – das Honorar für den Arzt. Per Telefon, Videotelefonie oder Chat bekommen Patienten in der Modellregion Tuttlingen kompeten- te medizinische Fernberatung von erfahrenen Ärzten. docdirekt.de Telefon: 0711 965897-00 Montag – Freitag von 9:00 bis 19:00 Uhr FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN L Leistungen der Krankenversicherung/Rezeptgebührenbefreiung Bei Ihrer Krankenkasse können Sie Zuschüsse zu den Kosten häuslicher Krankenpflege, Hilfsmittel (Sehhilfen, Hörgeräte), Heilmittel (Bäder, Massagen) und Zahnersatz beantragen. Versicherte mit geringem Einkommen können auf Antrag von vielen Zuzahlungen befreit werden. L Leistungen der Pflegeversicherung Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs- gesetzes (SGB XI) sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regel- mäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. 2. RAT UND HILFE 16 © monkeybusinessimages · thinkstock.com

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