Älter werden in Tuttlingen

TUTTLINGEN 19 Um sicher zu sein, dass diese Wünsche im Ernstfall beachtet werden, empfiehlt sich die Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung. Darin wird indivi- duell festgelegt, in welchen konkreten Krankheits- situationen keine Maßnahmen zur Lebensverlänge- rung mehr gewünscht werden. Die Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, ihre Vorstellungen und Wünsche zu äußern (z. B. dauernde Bewusstlosigkeit, Wachkoma, geis- tiger Abbau, Demenz). Die Patientenverfügung bedarf keiner besonderen Form. Sie kann, muss aber nicht, handschriftlich abgefasst sein. Sie sollte die Personalien und An- schrift enthalten und mit Datum und Unterschrift ver- sehen sein. Rechtlich erforderlich ist aber weder eine Unterschrift von Zeugen noch eine notarielle Beglaubigung. L Vorsorgevollmacht Durch eine Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen seines Vertrauens be- stimmen, die bereit sind, im Bedarfsfall die erforder- lichen Angelegenheiten zu regeln. Voraussetzung ist, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann. Der Bevollmächtigte muss bereit und geeignet sein, die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben. Es ist zu beachten, dass nur Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, als Be- vollmächtigte eingesetzt werden sollten. Eine Vollmacht darf jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Die Vorsorgevollmacht kann auf einzelne Rechtsbereiche begrenzt werden, z. B. Bankvollmacht, Gesundheitsvollmacht oder aber als Generalvollmacht ausgestellt werden. Information und Hilfe: In einer umfassenden Vorsorgebroschüre des Kreis- seniorenrats Tuttlingen werden Sie über die ver- schiedenen Möglichkeiten der eigenen Vorsorge informiert. Diese Broschüre liegt im Haus der Senioren und im Rathaus für Sie zur Mitnahme aus. Die Vorsorgeinitiative Tuttlingen VIT berät und un- terstützt Sie bei der Auseinandersetzung mit dem letzten Lebensabschnitt. Sie erhalten Formulierungs- hilfen und Vorschläge für Ihre vorsorgenden Papiere. Anmeldung zu einem kostenfreien Beratungsge- spräch (Unkostenbeitrag für Unterlagen): VIT Tuttlingen Telefon: 07461 164-689 Telefon: 07461 926-4065 INTERESSENSVERTRETUNG L Der Ortsseniorenrat Der Ortsseniorenrat Tuttlingen e.V. versteht sich als „Partner im dritten Lebensalter“. Er vertritt die Inter- essen der älteren Mitbürger auch im Gemeinderat, arbeitet mit sozialen Organisationen, Einrichtungen der Altenhilfe und der Erwachsenenbildung zusam- men. Er fördert generationsübergreifende Projekte und bietet für die Senioren Begegnungs- und Treff- punkte im Haus der Senioren an. Der Vorstand organisiert zudem immer wieder Halbtages- oder Tagesausflüge. Außerdem besucht ein Team von Ehrenamtlichen Mitglieder zu Jubiläen oder im Krank- heitsfall. Ortsseniorenrat Haus der Senioren Honbergstraße 10, 78532 Tuttlingen Telefon: 07461 15104 www.ortsseniorenrat-tuttlingen-ev.de L Der Kreisseniorenrat Der Kreisseniorenrat ist eine politisch neutrale, über- konfessionelle und unabhängige Arbeitsgemein- schaft, deren Mitglieder ehrenamtlich arbeiten. Der Kreisseniorenrat vertritt die Interessen älterer Men- schen im Landkreis Tuttlingen und gegenüber der Politik. Kreisseniorenrat Eichendorffstraße 30, 78166 Donaueschingen Telefon: 0771 9294755 martin.stuetzler@t-online.de www.ksr-tut.de

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