Seniorenwegweiser Stadt Voerde

21 y yMobilität y ykognitive und kommunikative Fähigkeiten y yVerhaltensweisen und psychische Problemlagen y ySelbstversorgung y yBewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen y yGestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Fünf Pflegegrade ermöglichen es, Art und Schwere der jeweiligen Beeinträchtigungen unabhängig davon zu erfassen, ob diese körperlich, geistig oder psychisch bedingt sind. Die Pflegegrade und damit auch der Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Zudem bekommen ab dem 01.01.2022 Versicherten in vollstationärer Pflege eine finanzielle Entlastung. Je nach Dauer der vollstationären Pflege wird (neben den o. g. Leistungsbeträgen für die vollstationäre Pflege) ein prozentualer Zuschlag zu den pflegebedingten Aufwendungen und die Ausbildungsumlage gewährt. Nach der erfolgten Feststellung des Pflegegrades bekommt der Antragsteller die entsprechende Leistung aus der Pflegeversicherung. Pflegegrade und Leistungen Der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 im Detail Am 1. Januar 2017 wurde der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Dies bedeutet eine andere Bewertung der Pflegebedürftigkeit und eine andere Einstufung in Pflegegrade. Wurden bisher nur körperliche Beeinträchtigungen für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit bewertet, werden nun alle für Pflegebedürftigkeit relevanten Aspekte berücksichtigt. Dabei ist es also gleichgültig, ob körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen vorliegen. Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei wird vor allem beurteilt, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Diese Selbstständigkeit wird in folgenden Bereichen beurteilt: Pflegegrade Geldleistung ambulant Sachleistung ambulant Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) Leistungsbetrag vollstationär Pflegegrad 1 125 Euro 125 Euro Pflegegrad 2 316 Euro 724 Euro 125 Euro 770 Euro Pflegegrad 3 545 Euro 1.363 Euro 125 Euro 1.262 Euro Pflegegrad 4 728 Euro 1.693 Euro 125 Euro 1.775 Euro Pflegegrad 5 901 Euro 2.095 Euro 125 Euro 2.005 Euro Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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