Seite 26 - 71332_238_01_13

Basic HTML-Version

24
Steht in Ihrem Heizungskeller auch noch ein Kessel, der
schon mehr als 15 Jahre alt ist? Dann sollten Sie über den
Austausch der Heizungsanlage nachdenken. Wenn Sie
noch mit fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas hei-
zen oder gar eine Elektroheizung Ihr Gebäude wärmt, lohnt
sich die Umstellung auf eine moderne Heizungsanlage.
Die Wahl, welches System für Ihr Gebäude passt, ist manch-
mal nicht einfach. Bleiben Sie weiter bei Öl oder Gas, was
kann eine Wärmepumpe, sind Holzpellets eine Alternative
– und lassen Sie die Sonne heizen? Um die richtige Hei-
zung zu finden, muss man das ganze Gebäude betrachten.
Stimmt die Dimension? Alte Heizungen wurden oft zu groß
dimensioniert. Bei der Sanierung kann die Kesselleistung oft
kleiner gewählt werden als bisher. Dies gilt ganz besonders
dann, wenn auch Wärmeschutzmaßnahmen durchgeführt
wurden und der Energiebedarf allein dadurch niedriger ist.
Passt der Kamin? Auf Grund geringerer Abgasmengen und
niedrigenAbgastemperaturen muss der Kamin ertüchtigt wer-
den. Dies geschieht bei modernen Brennwertgeräten meist
mit kostengünstigen Abgasleitungen aus Kunststoff. Bei einer
Holzpelletheizung kann der bestehende Kamin oft verwendet
werden. Stimmt die Hydraulik? An jeden Heizkörper muss ge-
nau so viel Energie, wie der Raum benötigt. Nicht mehr, aber
auch nicht weniger. Das System aus Heizkörpern, Rohrlei-
tungen, Pumpe und Regelung muss aufeinander abgestimmt
sein. Wenn sich durch Wärmedämmung an einigen Räumen
etwas ändert, muss
nachjustiert werden.
Nur ein optimiertes
System spart wirk-
lich Energie und Geld.
Passt das Abspiel?Heizungserzeuger sind anspruchs-
voll. Der eine mag es lieber kühler, der andere hat gerne hö-
here Temperaturen. Brennwertkessel, Solarheizungen und
Wärmepumpen benötigen große Heizflächen, die die Wärme
bei geringen Temperaturen an den Raum abgeben können.
Besonders geeignet sind Fußboden- oder Wandheizungen,
aber auch große Heizkörper können passen.
Info: Erneuerbares Wärmegesetz
Baden-Württemberg (EWärmeG)
Wenn eine zentrale Heizungsanlage ausgetauscht
wird, greift die Pflicht, 10 % des Wärmeenergiebedarfs
mit erneuerbaren Energien zu decken. Zulässige
Energieformen zur Erfüllung sind Sonnenenergie
(Solarthermie), Erdwärme (Geothermie), Biomasse
(z.B. Holzpellets, Scheitholz), die Nutzung von Um-
weltwärme durch Wärmepumpen, Bioöl oder Biogas.
Ersatzweise können u. a. Wärmeschutzmaßnahmen
am Dach oder an der Fassade anerkannt werden, die
über den gesetzlich geforderten Standards liegen.
Bereits durchgeführte Maßnahmen werden angerech-
net, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Heizungssysteme
Wärmedämmung inklusive
Energieberatung und KFW-
Fördergeld-Vermittlung mit
interner Energieberaterin!
- Wir sind Handwerker,
wir können das -
Wussten Sie schon...
... dass über 80 % der befragten
Deutschen energiesparende
Maßnahmen in ihrem Haushalt
ergreifen?