Der Landkreis Weilheim-Schongau - Ein Paradies auf Erden

WASSERVERSORGUNG D aneben gibt es – vorwiegend in Weilern – noch eine Vielzahl von Gemeinschafts- und Einzelanlagen auf privater Basis, die regelmäßig überprüft werden. Die Wasser- versorgung im Landkreis Weilheim-Schongau ist aufgrund der hydrogeologischen Gegebenheiten quantitativ und qualitativ gesichert. Für die öffent- liche Wasserversorgung im Landkreisgebiet liegen derzeit wasserrechtliche Gestattungen zur Ent- nahme von insgesamt 12,4 Mio. m 3 /a Grundwasser vor. Unabhängig davon betreiben einige Industrie- unternehmen betriebliche Wassergewinnungsan- lagen. Der größte Teil der betrieblichen Wasserent- nahmen wird für Kühlzwecke verwendet. Das Trinkwasser für unseren Landkreis wird zu 100 % dem Grundwasser entnommen. Der Grund- wasserschutz hat deshalb eine herausragende Bedeutung. Um die Wasserversorgung auch für die Zukunft sicher zu stellen, ist es erforderlich, dass die Grundwassereinzugsgebiete für die jeweiligen Grundwassererschließungen ermittelt und Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Für die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen im Landkreis Weilheim-Schongau wurden die Wasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung festgesetzt. Zur Erhaltung der Wasserqualität müs- sen die Wasserschutzgebietsverordnungen immer wieder dem neuesten Erkenntnisstand angepasst werden. Derzeit beträgt die Gesamtfläche der festgesetzten Wasserschutzgebiete im Landkreis Weilheim-Schongau 2.750 ha; bezogen auf die Landkreisfläche sind dies 2,8 %. Wasserversorgung und Wasserschutzgebiete Die Versorgung der Bevölkerungmit einwandfreiemTrinkwasser ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. ImLandkreisWeilheim-Schon- gau bestehen 65 öffentlicheWasserfassungen; der Anschlussgrad liegt bei 99%. Träger dieserWasserversorgungsanlagen sind drei Städte, 25Gemeinden und sechsWasserbeschaffungsverbände. Einzelne Gemeinden verfügen über keine eigeneWassergewinnung, betreiben jedoch ein eigenes Rohrnetz. Grundwehr Kläranlage 65

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIyMzg=