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Schmidener Straße 11
71332 Waiblingen
Tel. 07151 / 9 65 78-60
Fax 07151 / 9 65 78-66
Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass
neben der Liebesbeziehung die Heirat
viele rechtliche Konsequenzen hat?
Ich erläutere Ihnen gern, wie Sie sich
am besten „ehevertragen“ können.
Petra Schmid
Rechtsanwältin
und Fachanwältin
für Familienrecht
Kanzlei am Turm
Anwaltskanzlei
Baiker & Fozouni
Harald Baiker
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Familienrecht
Cannstatter Straße 117 · 70734 Fellbach
Tel. 0711 / 95 76 59-0
· Fax 0711 / 95 76 59-99
Einzeln sind wirWorte, zusammen ein Gedicht.
Georg Bydlinski
Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist notwen-
dig, wenn Vater und Mutter des Kindes nicht
verheiratet sind, der Vater aber trotzdem
in die Geburtsurkunde eingetragen werden
möchte. Beide Elternteile müssen dieses
Dokument persönlich im Standesamt unter-
schreiben. Ohne Zustimmung der Mutter ist
eine Vaterschaftsanerkennung also nicht
möglich.
Durch die Anerkennung sind Sie als Vater
offiziell mit Ihrem Kind verwandt und Ihr
Kind wird erbberechtigt. Somit sind Sie
außerdem verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt
zu zahlen. Was das genau bedeutet, werden
wir Ihnen auf dem Standesamt gerne per-
sönlich erläutern. Im Gegensatz zur Adop-
tion bewirkt eine Vaterschaftsanerkennung
nicht, dass Sie sich gemeinsam mit der
Mutter Ihres Kindes das Sorgerecht teilen.
Dieses müssen Sie gemeinsam beim Jugend-
amt beantragen. Auch auf den Namen Ihres
­Kindes hat die Vaterschaftsanerkennung
­keinen Einfluss.