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Hinweis: Alle Angaben rund um die
Eheschließung gelten ebenfalls für die
Begründung einer Lebenspartnerschaft!
Für die standesamtliche Trauung können
Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrem
Wunschtermin an­melden. Sollten Sie einen
bestimmten Termin im Auge haben, ist es
sinnvoll, bereits vor dieser Anmeldefrist
Ihren Wunschtermin zu sichern. Zum Heira-
ten gehören immer zwei Menschen, daher
sollten Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschlie-
ßung (früher: Aufgebot) gemeinsam in das
Standesamt kommen.
Während Sie sich Ihr Standesamt für die Trau-
ung frei auswählen können, ist das für die
Anmeldung zur Eheschließung zuständige
Standesamt gesetzlich festgelegt. Die Anmel-
dung muss beim Standesamt des Haupt- oder
Nebenwohnsitzes eines der beiden Brautleute
eingereicht werden. Trauzeugen sind seit 1.
Juli 1998 nicht mehr notwendig. Auf Wunsch
können jedoch jederzeit ein oder zwei Trau-
zeugen an der standesamtlichen Trauung
teilnehmen.
Trauungen können beim Standesamt Wein-
stadt nicht an Sonn- und Feiertagen, aber
einmal monatlich an einem Samstag statt-
finden (zusätzliche Gebühr 115
).
Zusätzliche Unterlagen bei
Auslandsbeteiligung:
Die notwendigen Dokumente zur Anmeldung
der Eheschließung und deren Beibringung
erläutert Ihnen das Standesamt ausführ-
lich. Diese können aufgrund eventueller
Besonderheiten in ihrer Ausführlichkeit
leider nicht dargestellt werden. Wir bitten
um Verständnis.
Sonstiges:
A
Bei gemeinsamen Kin-
dern Geburtsurkunde mit
beiden Elternteilen
Alle Unterlagen müssen
im Original vor­gelegt
werden und dür­fen nicht
älter als 6 Monate sein.
Für spezielle Rückfragen steht
Ihnen das Standesamt gerne zur
Verfügung.
heschließung und
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Unterlagen für das Standesamt
Falls Sie noch nicht verheiratet waren und
beide deutsche Staatsangehörige sind,
benötigen Sie folgende Unterlagen:
A
gültiger Personalausweis oder Reisepass
A
aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der
Meldebehörde des ersten Wohnsitzes bei
auswärtiger Wohnung
A
aktuelle beglaubigte Abschrift aus
dem Geburtenregister. Diese
erhalten Sie beim Standesamt
des Geburtsortes
A
evtl. Einbürgerungsurkunde
Zusätzliche Unterlagen für
Verlobte, die schon verhei­
ratet waren:
A
beglaubigte Abschrift aus
dem Eheregister der letzten
Vorehe mit Auf­lösungsvermerk
A
Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
oder Sterbeurkunde