Seite 17 - Mein Profi - Wesel

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Ihre Aufgaben:
Die Kreishandwerkerschaft ist Körperschaft öffent-
lichen Rechts mit folgenden Aufgaben:
Sie hat die Spitzen- und Gesamtvertretung der
Kreis Weseler Handwerkswirtschaft.
die Gesamtinteressen des örtlichen selbst-
ständigen Handwerks sowie die gemeinsamen
Interessen der ihr angeschlossenen Handwerks-
innungen wahrzunehmen,
die Kreis Weseler Handwerksinnungen bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der
gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Inter-
essen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu
schaffen oder zu unterstützen,
die Behörden bei den das selbstständige Hand-
werk ihres Bezirks berührenden Maßnahmen zu
unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte
und Gutachten zu erteilen,
die Geschäfte der Handwerksinnungen – ihrer-
seits gleichfalls Körperschaften öffentlichen
Rechts – auf deren Ansuchen zu führen,
das örtliche Handwerk in der Öffentlichkeit zu
vertreten und die Öffentlichkeits- sowie Presse-
arbeit wahrzunehmen,
die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer
Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anord-
nungen durchzuführen sowie Delegierungen
wahrzunehmen.
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Aufgaben und Tätigkeiten
Ihre Tätigkeiten:
Die Kreishandwerkerschaft des Kreises Weseler
führt die Geschäfte von 16 ihr angeschlossenen
Innungen.
Die Innungen und deren Mitgliedern stehen die
Geschäftsstellen insbesondere u. a. zur Verfügung
für:
Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen
Fragen bis hin zur gerichtlichen Prozessver-
tretung, nebst Entwurf von entsprechenden
Schriftsätzen an Gerichte, Behörden, Renten-
und Lebensversicherer, Krankenkassen, Gewerk-
schaften, Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten,
Bearbeitung von Wettbewerbs- und Schwarzar-
beitsfragen,
Hilfe bei Vertragsangelegenheiten aller Art wie
Abschluss von Miet-, Pacht-, Erwerbs-, Gesell-
schafts-, Geschäftsübernahmen-, Auseinander-
setzungsverträgen und Erbschaftsangelegen-
heiten, Baurecht-, Kauf-, Werk- und Werkliefe-
rungsvertrags-Fragen,
Betreuung bei der Klärung von sonstigen Rechts-
problemen des vielseitigen betrieblichen Alltags,
Beratung der Vergabestellen,
jegliche Behördenhilfe für die Innungsmitglieder,
Schlichtung von Auftragsstreitigkeiten,
Nachweisung von vereidigten Sachverständigen,
Förderung der Bildung von Arbeitsgemein-
schaften.